Im Streit um eine Entschädigung für die israelischen Opferfamilien des Olympia-Attentats von 1972 zeichnet sich eine Einigung ab.
Die Bundesregierung hat sich zu einer Entschädigungszahlung bereit erklärt. Man habe entschieden, „die gravierenden Folgen für die Hinterbliebenen der Opfer in immaterieller und in materieller Hinsicht erneut zu artikulieren”, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am Mittwoch der SZ. Dies sei das Ergebnis einer „Neubewertung” des Olympia-Attentats und seiner Folgen durch die Bundesregierung „in den vergangenen Wochen”. Diese „erneuten finanziellen Leistungen”, so der Sprecher, sollten fünfzig Jahre nach dem Anschlag gemeinsam von Bund, Freistaat Bayern und Landeshauptstadt München erbracht werden.
Mit einer „vollständigen und umfassenden Aufarbeitung der damaligen Ereignisse” wolle man den „besonderen Beziehungen Deutschlands zum Staat Israel Ausdruck verleihen und den Ausgangspunkt einer neuen, lebendigen Erinnerungskultur schaffen”. Über die Höhe des deutschen Entschädigungsangebots machte der Sprecher keine Angaben. Derzeit liefen „vertrauensvolle Gespräche mit den Vertretern der Opferfamilien”. Die Gedenkveranstaltung am 05. September 2021 solle „Anlass für eine klare politische Einordnung der Geschehnisse des Jahres 1972” sein. Dazu gehöre auch die Einsetzung einer Kommission deutscher und israelischer Historiker „zur umfassenden Aufarbeitung der Ereignisse”.