Bun­des­re­gie­rung: Ren­ten­ni­veau soll bis 2045 gesi­chert werden

Senioren - Fußgängerzone - Rentner - Öffentlichkeit - Personen Foto: Senioren in einer Fußgängerzone, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Bun­des­re­gie­rung arbei­tet an einer Stra­te­gie, das Ren­ten­ni­veau bis 2045 zu sichern.

Das geht aus einem bis­lang ver­trau­li­chen Ent­wurf für ein Ren­ten­pa­pier her­vor, berich­tet der „Busi­ness Insi­der”. Dar­in heißt es: „Die bis 2025 gel­ten­de Hal­te­li­nie für das aktu­ell defi­nier­te Siche­rungs­ni­veau vor Steu­ern (Min­dest­ren­ten­ni­veau) von 48 Pro­zent wird bis zum Jahr 2045 ver­län­gert, um so das Ver­trau­en in die Ver­läss­lich­keit der Alters­si­che­rung zu stär­ken”. Im Klar­text: Die Scholz-Regie­rung will das Ver­spre­chen abge­ben, dass die Ren­te bis 2045 sicher ist. Bis­lang ist das Ren­ten­ni­veau ledig­lich bis 2025 abge­si­chert. Eine Garan­tie über die­ses Datum hin­aus ist laut Exper­ten schwie­rig, weil nach die­sem Zeit­punkt vie­le der gebur­ten­star­ken Jahr­gän­ge in den Ruhe­stand gehen und die Ren­ten­kas­se so stär­ker belas­tet wird. Bis 2025 ist außer­dem aktu­ell garan­tiert, dass der Bei­trags­satz, den jeder Arbeit­neh­mer zahlt, nicht über 20 Pro­zent steigt (aktu­ell 18,6 Pro­zent). Wie sich der Bei­trags­satz in den kom­men­den Jah­ren bis 2045 ent­wi­ckeln soll, lässt das Papier offen.

Eine wei­te­re Idee soll hel­fen, die ver­spro­che­ne Ren­te abzu­si­chern. „Es wird ein Sta­bi­li­täts­fonds bei der Bun­des­bank (ver­gleich­bar zum Pfle­ge­vor­sor­ge­fonds) auf­ge­baut, der sich aus Bei­trags- und Bun­des­mit­teln speist. Der Sta­bi­li­täts­fonds gewähr­leis­tet, dass die Niveau- und Bei­trags­satz­gren­zen bis zum Jahr 2045 ein­ge­hal­ten wer­den kön­nen”. Vor dem Jahr 2034 dür­fe jedoch nichts aus die­sem Fonds ent­nom­men wer­den, heißt es in dem Papier. Falls sich zei­gen soll­te, dass der Sta­bi­li­täts­fonds nicht aus­reicht, um Bei­trags- und Ren­ten­ni­veau zu hal­ten, soll die Bun­des­re­gie­rung Vor­schlä­ge zu machen, um die­se Zie­le doch ein­zu­hal­ten. Unter Punkt zwei geht es in dem Papier um die Akti­en­ren­te, dar­in stets als „Akti­en­rück­la­ge” bezeich­net. Gemäß dem Koali­ti­ons­ver­trag soll sie ab 2022 ein­ge­führt wer­den, „getrennt vom Sta­bi­li­täts­fonds”, wie in dem Papier betont wird. Ziel ist es, so viel Ren­di­te zu erwirt­schaf­ten und an die Ren­ten­ver­si­che­rung aus­zu­zah­len, dass der „Bei­trags­satz um min­des­tens 0,5 Pro­zent­punk­te ent­las­tet” wer­den kann. Die­ses Ziel soll garan­tiert wer­den, auch wenn die Akti­en­kur­se ein­mal schlecht ste­hen. „Rei­chen die Erträ­ge der Akti­en­rück­la­ge nicht für einen Gegen­wert von 0,5 Bei­trags­satz­punk­ten aus, so füllt der Bund den dafür erfor­der­li­chen Betrag mit Bun­des­mit­teln auf”, steht im Doku­ment. Die jähr­li­chen Zah­lun­gen aus dem Fonds an die Ren­ten­ver­si­che­rung sol­len „ab den 2030er Jah­ren” begin­nen, in Klam­mern ist in dem Doku­ment die Jah­res­zahl 2033 vermerkt.

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