Bun­des­re­gie­rung – Ver­le­gung von Glas­fa­ser wird zur Pflicht

Die Bundesregierung

Mit Hil­fe eines neu­en Geset­zes will die Bun­des­re­gie­rung das Glas­fa­ser­netz in Deutsch­land beschleu­ni­gen. Bei neu­en Stra­ßen und Woh­nun­gen müs­sen nun Glas­fas­ter­ka­bel mit ver­legt werden.

Mit dem „Gesetz zur Erleich­te­rung des Aus­baus digi­ta­ler Hoch­ge­schwin­dig­keits­net­ze” (Digi­netz-Gesetz) möch­te die Bun­des­re­gie­rung in Zukunft den Breit­band­aus­bau beschleu­ni­gen. Ver­sor­gungs­netz­be­trei­ber wie die Stadt­wer­ke wer­den dazu ver­pflich­tet, ihre gesam­te bestehen­de und geplan­te Infra­struk­tur zu öffnen.

Wer Ver­kehrs­we­ge oder Neu­bau­ge­bie­te erschließt, muss Glas­fa­ser­ka­bel direkt mit­ver­le­gen. Somit soll bei­spiels­wei­se sicher­ge­stellt wer­den, dass in Deutsch­land schnel­ler das „schnel­le­res Inter­net” bekommt. Denn unter ande­rem soll bis 2018 eine flä­chen­de­cken­de Ver­sor­gung von min­des­tens 50 Mbit/s stattfinden.

Durch das neue Digi­netz-Gesetz sol­len laut Regie­rung aber auch Dop­pel­ar­bei­ten an Stra­ßen ver­mie­den wer­den, die sonst teu­er und lang­wie­rig wären. Dadurch könn­ten Beträ­ge in Mil­li­ar­den­hö­he ein­ge­spart wer­den, was letzt­end­lich die Kos­ten für die Netz­be­trei­ber erheb­lich sen­ke und die Netz­an­bin­dung (von unter­ver­sorg­ten Gebie­te) beschleunige.

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