Der Bundesrat hat ein Gesetzentwurf verabschiedet, mit dem Händler bald keine Aufschläge mehr bei besonders gängigen Zahlungsmitteln verlangen dürfen. Dieses Gesetz wird ab 2018 inkrafttreten.
Der Bundesrat hat ein Gesetzentwurf verabschiedet, mit dem eine Zahlungsdiensterichtlinie der EU in nationales Recht umgesetzt wird. Damit wollen sie Aufschläge für Verbraucher abschaffen.
Ab Januar 2018 wird ein Gesetz in Kraft treten, das Händlern verbietet, einen Aufschlag bei besonders gängigen Zahlungsmitteln – wie EC-Karten oder Kreditkarten von Mastercard oder Visa – zu verlangen.
Außerdem sind Zusatzgebühren bei allen Überweisungen und Lastschriften im SEPA-System untersagt. Das neue Gesetz gilt allerdings nicht für American Express, Diners Club und Online-Zahlungsdiensten wie Paydirekt und PayPal.
Desweiteren wird die Haftung des Verbrauchers bei unautorisierten Zahlungsvorgängen von maximal 150,00 Euro auf maximal 50,00 Euro gesenkt. Zudem muss der Zahlungsdienstleister in der Zukunft beweisen, dass der Kunde grob fahrlässig gehandelt oder einen Betrug begangen hat. Bisher war das andersherum.