Bun­des­wehr: Ermitt­lung gegen Dut­zen­de Impfverweigerer

Bundeswehr - Streitkräfte - Uniform - Deutschland - Mann - Person Foto: Bundeswehrsoldat in einer Uniform, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Nach der Ein­füh­rung einer Coro­na-Impf­pflicht hat die deut­sche Bun­des­wehr bereits Dut­zen­de Dis­zi­pli­nar­ver­fah­ren gegen Sol­da­ten eingeleitet.

Das berich­tet der „Spie­gel” unter Beru­fung auf inter­ne Zah­len des Ver­tei­di­gungs­mi­nis­te­ri­ums. Dem­nach lau­fen der­zeit zwi­schen 50 und 60 Ver­fah­ren gegen Sol­da­ten, die eine Imp­fung trotz der soge­nann­ten Dul­dungs­pflicht ablehn­ten. Die bis­her nicht bekann­te Zahl der ein­ge­lei­te­ten Ver­fah­ren gegen Impf­ver­wei­ge­rer nann­te das Wehr­res­sort in einer ver­trau­li­chen Sit­zung des Ver­tei­di­gungs­aus­schus­ses. Für die rund 180.000 Sol­da­ten gilt das Ableh­nen der Imp­fung als Befehls­ver­wei­ge­rung. Zunächst dro­hen Dis­zi­pli­nar­stra­fen. Letzt­lich läuft die Ver­wei­ge­rung der Imp­fung auf eine Ent­fer­nung aus der Trup­pe hinaus.

Der Mili­tär-Geheim­dienst MAD ermit­telt der­zeit gegen meh­re­re Sol­da­ten, die als radi­ka­le Impf­ver­wei­ge­rer auf­ge­fal­len sind, eini­ge pfle­gen Ver­bin­dun­gen zur soge­nann­ten Quer­den­ker-Sze­ne. MAD-Che­fin Mar­ti­na Rosen­berg berich­te­te dem Nach­rich­ten­ma­ga­zin zufol­ge im Ver­tei­di­gungs­aus­schuss, bei meh­re­ren der Ver­dachts­fäl­le sei fest­zu­stel­len, dass die Sol­da­ten bereits vor­her wegen einer mög­li­chen rechts­extre­men Hal­tung auf­ge­fal­len seien.

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