Bun­des­wehr: Waf­fen und Muni­ti­on oft nur durch Zufall zurück

Panzer - Bundeswehr - Marder - Schützenpanzer Foto: Sicht auf den Bundeswehr-Panzer "Marder", Urheber: dts Nachrichtenagentur

Bei 57 Bun­des­wehr­an­ge­hö­ri­gen wur­den im Rah­men von Ermitt­lun­gen und Haus­durch­su­chun­gen ent­wen­de­te Waf­fen oder Muni­ti­on gefunden.

Zudem wur­den bei zwei Ex-Sol­da­ten, einem Reser­vis­ten und zwei Zivi­lis­ten Waf­fen oder Muni­ti­on aus Bun­des­wehr­be­stän­den sicher­ge­stellt. Das geht aus einer Ant­wort des Ver­tei­di­gungs­mi­nis­te­ri­ums auf Anfra­ge der Links­frak­ti­on her­vor. Die Ant­wort liegt dem „Redak­ti­ons­netz­werk Deutsch­land” (Frei­tag­aus­ga­ben) vor.

Wie das Minis­te­ri­um selbst ein­räumt, wur­de nur ein Teil die­ser Ermitt­lun­gen direkt wegen der ver­schwun­de­nen Waf­fen oder Patro­nen geführt. „In vie­len Fäl­len wur­den zu ande­ren Delik­ten Haus- und Grund­stücks­durch­su­chun­gen durch­ge­führt, die zu Zufalls­fun­den von Waf­fen, funk­ti­ons­wich­ti­gen Waf­fen­tei­len oder Muni­ti­on führ­ten”, heißt es in der Ant­wort. Dabei wur­den fünf Waf­fen oder Waf­fen­tei­le und 65 mal Muni­ti­on sichergestellt.

Bei auf­ge­fun­de­ner Muni­ti­on wird nicht auto­ma­tisch ein Ermitt­lungs­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet. Die Abge­ord­ne­te der Lin­ken, Mar­ti­na Ren­ner, kri­ti­siert das. Sie sag­te dem RND: „Noch immer sind die Kon­troll­me­cha­nis­men völ­lig unzu­rei­chend. Jeder Ver­lust von Waf­fen und schar­fer Muni­ti­on muss eine Straf­an­zei­ge zur Fol­ge haben, weil jede ein­zel­ne Patro­ne eine poten­zi­el­le Gefahr darstellt”.