Bun­des­wehr: Zahl der Min­der­jäh­ri­gen in 2021 wie­der gestiegen

Soldat - Bundeswehr - Bundeswehrsoldat - Wiese - Uniform Foto: Sicht auf einen Bundeswehr-Soldaten, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Bun­des­wehr hat 2021 wie­der mehr min­der­jäh­ri­ge Rekru­ten ein­ge­stellt. Ins­ge­samt wur­den 1.239 Sol­da­ten in die Trup­pe aufgenommen.

Die bei Dienst­an­tritt noch kei­ne 18 Jah­re alt waren, geht aus Daten der Bun­des­wehr her­vor, über die die „Neue Osna­brü­cker Zei­tung” (Don­ners­tag­aus­ga­be) berich­tet. Gegen­über dem Vor­jahr stieg der Anteil der Min­der­jäh­ri­gen an den Rekru­ten damit von 7,0 auf 7,4 Pro­zent. „Die Zahl der 17-jäh­ri­gen Rekru­tin­nen und Rekru­ten schwankt seit Jah­ren, ist jedoch in der Gesamt­be­trach­tung seit 2017 rück­läu­fig”, sag­te ein Spre­cher der Bun­des­wehr. Damals waren es 2126 Min­der­jäh­ri­ge oder pro­zen­tu­al gese­hen 9,1 Pro­zent. Grün­de für die Ent­wick­lung nann­te er nicht. Von den min­der­jäh­ri­gen Rekru­ten wur­den mehr als die Hälf­te im fünf­ten Dienst­mo­nat voll­jäh­rig. Mit deut­li­chem Vor­sprung waren die meis­ten der Min­der­jäh­ri­gen Män­ner, nur knapp jede fünf­te war eine Frau (19,3 Pro­zent). Das ist ein etwas höhe­rer Frau­en­an­teil als bei den Neu­ein­stel­lun­gen ins­ge­samt (17,4 Pro­zent). Ins­ge­samt nahm die Bun­des­wehr im ver­gan­ge­nen Jahr 16.697 Sol­da­ten neu in den Dienst – etwas mehr als im Vor­jahr (16.442).

Seit Jah­ren gibt es an der Ein­stel­lungs­pra­xis von Min­der­jäh­ri­gen viel Kri­tik. Die Wehr­be­auf­trag­te des Bun­des­ta­ges, Eva Högl, ver­wies dar­auf, dass die UN-Kin­der­rechts­kon­ven­ti­on ein Min­dest­al­ter von 18 Jah­ren für den Dienst in den Streit­kräf­ten fest­setzt. „Es ist daher sehr kri­tisch zu sehen, dass die Bun­des­wehr wei­ter­hin Min­der­jäh­ri­ge ein­stellt.” Auch wenn dies nur mit Zustim­mung der Eltern und unter stren­ger Dienst­auf­sicht gesche­he, die der erhöh­ten Schutz­be­dürf­tig­keit Min­der­jäh­ri­ger Rech­nung tra­ge. Högl for­der­te: „Die Bun­des­wehr soll­te die Ein­stel­lungs­pra­xis Min­der­jäh­ri­ger über­den­ken, zumin­dest soll­ten die Aus­bil­dung und der Dienst an der Waf­fe erst mit dem Errei­chen der Voll­jäh­rig­keit durch­ge­führt werden”.

Bewer­ber für die Bun­des­wehr müs­sen min­des­tens 17 Jah­re alt sein, die Zustim­mung der Eltern haben und eine sechs­mo­na­ti­ge Pro­be­zeit absol­vie­ren. Sie machen auch einen phy­si­schen und psy­cho­lo­gi­schen Eig­nungs­test. Die 17-Jäh­ri­gen sind nicht so ein­setz­bar wie ande­re Sol­da­ten, sie dür­fen weder für den Wach­dienst ein­ge­teilt wer­den noch an Aus­lands­ein­sät­zen teil­neh­men und Waf­fen nur zu Aus­bil­dungs­zwe­cken benutzen.

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