Chi­na: Pflicht zur Nut­zung einer Über­wa­chungs-App für Smartphones

China

In Chi­na hat man eine Über­wa­chungs-App ent­wi­ckeln las­sen, wel­che von Bür­gern bestimm­te Orte genutzt wer­den muss. Soll­te man den Cle­an­Web­Guard nicht nut­zen, könn­te man inhaf­tiert werden.

Die Behör­den des auto­no­men Xin­jiang Gebiet in der Volks­re­pu­blik Chi­na haben eine App „zur Bekämp­fung des Ter­ro­ris­mus” ent­wi­ckeln las­sen. Die Bür­ger der Stadt Urum­qi haben die Pflicht, die­se App zu nutzen.

Wenn man die­ser Pflicht nicht nach­kommt, muss man laut Aus­sa­ge der Regie­rung mit Kon­se­quen­zen rech­nen. Selbst Inhaf­tie­run­gen wer­den ange­droht, soll­te man die­se Über­wa­chungs-App nicht nutzen.

Die App heißt Cle­an­Web­Guard und wird auf allen Gerä­ten instal­liert, wel­che über Android ver­fü­gen. Die­se App kon­trol­liert das gesam­te Smart­phone nach Bil­dern, Datei­en, Sprach­nach­rich­ten sowie Vide­os und stuft die­se dann bei­spiels­wei­se auf „ille­ga­le reli­giö­se Natur” oder „ter­ro­ris­tisch” ein.

Die Über­wa­chung-App soll aber nicht nur die kom­plet­ten Datei­en ein­stu­fen, son­dern auch auto­ma­tisch Datei­en löschen, wel­che auf einer bestimm­ten Art ein­ge­stuft werden.

Bür­ger müs­sen sich die App durch einen QR-Code her­un­ter­la­den. Wenn die­ser gescannt wird, star­tet sich der Mes­sa­ging-Cli­ent WeChat. Über die­ser Cli­ent, wel­cher übri­gens aus Chi­na stammt, wird dann Cle­an­Web­Guard installiert.

Auch wenn die­se App nicht als Über­wa­chungs-App ver­mark­tet wird, kann man durch die­se App bei­spiels­wei­se einen Fern­zu­griff beim Smart­phone durch­füh­ren. Gera­de durch die vie­len reli­giö­sen Min­der­heit in Xin­jiang kann die Pflicht zur App zu Pro­ble­men führen.

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