Com­merz­bank: Ab Okto­ber 2020 Min­dest­geld­ein­gang erforderlich

Commerzbank - Logo - Commerzbank-Logo - Haus - Gebäude - Fenster Foto: Das Commerzbank-Logo, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Zum 01.10.2020 gibt es bei der Com­merz­bank eini­ge Ände­run­gen, wie zum Bei­spiel die Ein­füh­rung eines Min­dest­geld­ein­gangs von 700 Euro im Monat.

Andern­falls wer­den sonst 9,90 Euro pro Monat fäl­lig. Die­se Ände­rung gilt für das Com­merz­bank Giro­kon­to. Das Ver­wah­rent­gelt von 0,5 Pro­zent p.a. für Neu­kun­den wird von 250.000 Euro auf 100.000 Euro gesenkt und gilt für das Com­merz­bank Giro­kon­to und StartKonto.

Die 50 Euro Start­gut­ha­ben und 100 Euro Wei­ter­emp­feh­lungs­bo­nus für das Giro­kon­to und kei­ne Kon­to­füh­rungs­ge­bühr und Vor­teil­spor­tal mit über 2.000 Part­ner-Shops für das Start­Kon­to bleibt jedoch wei­ter­hin bestehen.

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