Coro­na-Muta­ti­on: Regie­rung will Beför­de­rungs­ver­bot verlängern

Halt Polizei - Schild - Polizei - Verkehrskontrolle Foto: Halt-Stopp-Schild der Polizei bei einer Verkehrskontrolle, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Bun­des­re­gie­rung hält am Beför­de­rungs­ver­bot für Ein­rei­sen­de aus Gebie­ten mit einem hohen Anteil an SARS-CoV-2-Muta­tio­nen fest.

Ein Refe­ren­ten­ent­wurf des Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­te­ri­ums sieht eine Ver­län­ge­rung um zwei Wochen bis zum 17. März 2021 vor, schrei­ben die Zei­tun­gen der Fun­ke-Medi­en­grup­pe (Sonn­tag­aus­ga­ben). „Mit einem deut­lich ver­rin­ger­ten Ein­trag von Virus­va­ri­an­ten sol­len wei­te­re Infek­tio­nen mög­lichst ver­hin­dert wer­den”, heißt es in dem Papier.

Die Bun­des­re­gie­rung will am Mon­tag im so genann­ten klei­nen Coro­na-Kabi­nett dar­über bera­ten, ob par­al­lel zum Beför­de­rungs­ver­bot auch die Kon­trol­len an der Gren­zen zu Tsche­chi­en und Tirol fort­ge­setzt wer­den. Zumin­dest für Tsche­chi­en gilt dies als wahr­schein­lich. Neben der Muta­ti­ons­ge­fahr ist Tsche­chi­en mit einer 7‑Ta­ge-Inzi­denz von der­zeit über 700 das Land in Euro­pa mit der höchs­ten Zahl von Neuansteckungen.

Als Virus­va­ri­an­ten­ge­bie­te gel­ten der­zeit in Euro­pa Groß­bri­tan­ni­en, Irland, Por­tu­gal, Tsche­chi­en und Tirol in Öster­reich. Das bis­he­ri­ge Beför­de­rungs­ver­bot für Trans­port­un­ter­neh­men endet am 3. März 2021.

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