Cum-Ex-Geschäf­te: E‑Mails von Olaf Scholz durchsucht

Olaf Scholz - Politiker - Vizekanzler - Bundesfinanzminister Foto: Der Bundesfinanzminister und Vizekanzler Olaf Scholz, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Ermitt­lun­gen zu den ille­ga­len Cum-Ex-Geschäf­ten von Ban­ken und mög­li­chen Begüns­tig­ten zie­hen immer wei­te­re Kreise.

Laut eines am Diens­tag in der Print-Aus­ga­be des „Ham­bur­ger Abend­blatts” erschei­nen­den Berichts wur­den bereits im Früh­jahr E‑Mails des frü­he­ren Ham­bur­ger Bür­ger­meis­ters und heu­ti­gen Bun­des­kanz­lers Olaf Scholz durch­sucht. Laut Unter­la­gen, die Mit­glie­dern des Par­la­men­ta­ri­schen Unter­su­chungs­aus­schus­ses zu Cum-Ex in Ham­burg vor­lie­gen, hat es bereits am 30. März 2022 einen Durch­su­chungs­be­schluss des Amts­ge­rich­tes Köln für das offi­zi­el­le Post­fach von Scholz in sei­ner Zeit als Bür­ger­meis­ter gege­ben. Laut Gerichts­be­schluss konn­ten bei dem zustän­di­gen IT-Dienst­leis­ter E‑Mails, Kalen­der­ein­trä­ge und Anhän­ge aus die­sem Post­fach seit dem 01. Janu­ar 2015 durch­sucht werden.

Bei der Durch­su­chung ging es um die Fra­ge, ob und wie von der Poli­tik Ein­fluss auf die im Novem­ber 2016 getrof­fe­ne Ent­schei­dung genom­men wur­de, auf eine Steu­er­rück­for­de­rung von 47 Mil­lio­nen Euro gegen die War­burg-Bank im Kon­text von Cum-Ex-Geschäf­ten zu ver­zich­ten. In dem Gerichts­be­schluss wird dabei auch auf Tref­fen von Scholz mit dem dama­li­gen War­burg-Chef Bezug genom­men. Die Durch­su­chung der Scholz-Mails soll im Zusam­men­hang mit Ermitt­lun­gen gegen den lang­jäh­ri­gen SPD-Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten Johan­nes Kahrs und ande­re wegen des Anfangs­ver­dachts der Begüns­ti­gung und der Bei­hil­fe zur Steu­er­hin­ter­zie­hung ste­hen. Bei Kahrs, der sich für War­burg ein­ge­setzt haben soll, waren im Zuge von Durch­su­chun­gen, wie jetzt bekannt wur­de, über 200.000 Euro Bar­geld in einem Bank­schließ­fach gefun­den worden.

Der Spre­cher der Bun­des­re­gie­rung, Stef­fen Hebe­streit, sag­te auf Anfra­ge des „Ham­bur­ger Abend­blatts” zu der Durch­su­chung der Scholz-Mails: „Davon ist mir nichts bekannt. Es gibt auch nichts zu ver­ber­gen”. Am 19. August 2022 muss Bun­des­kanz­ler Olaf Scholz erneut vor dem Unter­su­chungs­aus­schuss in Ham­burg aussagen.

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