DB: Sicher­heits­dienst kon­trol­liert neue Einreiseverordnung

Deutsche Bahn - Sicherheit - DB Sicherheit - Sichern - Schützen - Helfen - Bahnschutzgesellschaft Foto: Mitarbeiter der DB Sicherheit, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Deut­sche Bahn wird ab Sonn­tag auf Grund der neu­en Ein­rei­se­ver­ord­nung Bahn­fah­rer auch mit dem eige­nen Sicher­heits­dienst überprüfen.

„In unse­ren Fern­ver­kehrs­zü­gen auf inter­na­tio­na­len Ver­bin­dun­gen gilt für Ein­rei­sen­de aus dem Aus­land mit Inkraft­tre­ten der Ver­ord­nung die Pflicht, einen Test‑, Impf- oder Gene­se­nen-Nach­weis mit­zu­füh­ren”, sag­te ein Bahn­spre­cher der „Bild” (Sams­tag­aus­ga­be). Bei Ein­rei­se aus einem Hoch­ri­si­ko­ge­biet kon­trol­lie­ren das Zug­per­so­nal, sowie in den ers­ten Wochen zusätz­lich Mit­ar­bei­ter von DB Sicher­heit bei allen Fahr­gäs­ten den Test‑, Impf- oder Gene­se­nen-Nach­weis und die digi­ta­le Einreiseanmeldung.

Aktu­ell betref­fe dies Ver­bin­dun­gen aus den Nie­der­lan­den und Tei­len Frank­reichs. Bei Fest­stel­lung feh­len­der Nach­wei­se infor­mie­re die Bahn unmit­tel­bar die Bun­des­po­li­zei. Die betref­fen­den Rei­sen­den müs­sen dann am nächs­ten Halt den Zug ver­las­sen, berich­tet die „Bild” wei­ter. Das Bun­des­ka­bi­nett hat­te erst am Frei­tag die neue Ein­rei­se­ver­ord­nung beschlossen.

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