Desta­tis: 100.000 geschlach­te­te Schwei­ne genuss­un­taug­lich erklärt

Supermarkt - Fleisch - Wurst - Auflage Foto: Sicht auf ein Wurst-Kühlregal im Supermarkt, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Von den 51,7 Mil­lio­nen geschlach­te­ten Schwei­nen sind laut amt­li­cher Unter­su­chung rund 101.200 Tie­re nicht zum Ver­zehr geeig­net gewesen.

Sie wur­den von den Behör­den für genuss­un­taug­lich erklärt, teil­te das Sta­tis­ti­sche Bun­des­amt am Mitt­woch mit. Das waren etwa 0,2 Pro­zent der geschlach­te­ten und unter­such­ten Schwei­ne. Bei Mast­hüh­nern lag der Anteil höher: Hier erklär­ten die Vete­ri­när­be­hör­den 10,7 Mil­lio­nen Tie­re für untaug­lich – 1,7 Pro­zent der ins­ge­samt 636,3 Mil­lio­nen geschlach­te­ten Mast­hüh­ner. Der Haupt­grund für die Untaug­lich­keits­er­klä­rung bei Mast­schwei­nen waren fest­ge­stell­te mul­ti­ple Abs­zes­se (Eiter­an­samm­lun­gen im Gewebe).

Für 37,8 Pro­zent der für untaug­lich befun­de­nen geschlach­te­ten Mast­schwei­ne gab das amt­li­che Per­so­nal die­se Begrün­dung an, gefolgt von orga­no­lep­ti­schen Abwei­chun­gen (Abwei­chun­gen in Geruch, Kon­sis­tenz oder Far­be) mit 15,3 Pro­zent und All­ge­mein­erkran­kun­gen mit 10,9 Pro­zent. Bei Mast­hüh­nern stell­te die tie­fe Der­ma­ti­tis (Haut­ent­zün­dung unter ande­rem im Bereich des Unter­bau­ches und der Kloa­ke) die Haupt­ur­sa­che für eine Untaug­lich­keit dar – 30,7 Pro­zent der ent­spre­chend dekla­rier­ten Mast­hüh­ner waren des­halb untaug­lich. Bei 17 Pro­zent gab das Unter­su­chungs­per­so­nal Bauch­was­ser­sucht (Aszi­tes) als Grund an.

Neben den tier­be­zo­ge­nen Untaug­lich­keits­grün­den doku­men­tiert das amt­li­che Per­so­nal auch die soge­nann­ten Schlacht­schä­den, die bei­spiels­wei­se durch den Schlacht­vor­gang oder eine unzu­rei­chen­de Aus­blu­tung der geschlach­te­ten Tie­re ent­ste­hen: Bei der Schlach­tung von Mast­schwei­nen wur­den des­halb im Jahr 2020 die Kör­per von rund 11.300 Tie­ren für untaug­lich erklärt. Das ent­spricht 0,02 Pro­zent aller geschlach­te­ten Mast­schwei­ne, so die Sta­tis­ti­ker. Bei der Schlach­tung von Mast­hüh­nern wur­den knapp 1,7 Mil­lio­nen Tier­kör­per wegen Schlacht­schä­den für untaug­lich erklärt. Das ent­sprach knapp 0,3 Pro­zent der Masthühner.

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