Desta­tis: Erneut mehr Kin­des­wohl­ge­fähr­dun­gen festgestellt

Kind - Mädchen - Hand - Mund - Mann - Hände - Schultern - Kindesmissbrauch Foto: Mann hält die Schultern von einem verletzten Mädchen fest (Kindesmissbrauch)

Die Jugend­äm­ter in Deutsch­land haben das zwei­te Mal in Fol­ge zehn Pro­zent mehr Fäl­le fest­ge­stellt als im jewei­li­gen Vorjahr.

Das teil­te das Sta­tis­ti­sche Bun­des­amt am Mitt­woch mit. Dem­nach lagen in jedem fünf­ten Fall von Kin­des­wohl­ge­fähr­dung (20 Pro­zent) meh­re­re Gefähr­dungs­ar­ten gleich­zei­tig vor. Im Jahr 2019 betraf das rund 11.200 Kin­der und Jugendliche.

Zu den vier Gefähr­dungs­ar­ten zähl­ten dabei neben psy­chi­schen und kör­per­li­chen Miss­hand­lun­gen noch Ver­nach­läs­si­gun­gen und sexu­el­le Gewalt. In 17 Pro­zent aller Fäl­le von Kin­des­wohl­ge­fähr­dung hat­ten die Behör­den zwei ver­schie­de­ne Gefähr­dungs­ar­ten fest­ge­stellt, in drei Pro­zent waren es drei und in 0,2 Pro­zent der Fäl­le lagen sogar alle vier Gefähr­dungs­ar­ten vor.

Am häu­figs­ten hat­ten die mehr­fach betrof­fe­nen Jun­gen oder Mäd­chen sowohl Ver­nach­läs­si­gun­gen als auch psy­chi­sche Miss­hand­lun­gen erlebt (sechs Pro­zent aller Fäl­le von Kin­des­wohl­ge­fähr­dung). Die zweit­häu­figs­te Kom­bi­na­ti­on bil­de­ten 2019 psy­chi­sche und kör­per­li­che Miss­hand­lun­gen (eben­falls sechs Pro­zent). An drit­ter Stel­le stand die Kom­bi­na­ti­on aus Ver­nach­läs­si­gung und kör­per­li­cher Miss­hand­lung (vier Prozent).

Gut vier Fünf­tel (81 Pro­zent) der Mehr­fach­be­trof­fe­nen waren Kin­der unter 14 Jah­ren, knapp ein Fünf­tel Jugend­li­che von 14 bis 18 Jah­ren. Dabei waren die mehr­fach betrof­fe­nen Mäd­chen und Jun­gen ten­den­zi­ell etwas älter als der Durch­schnitt aller Betrof­fe­nen. Im Ver­gleich zum Vor­jahr ist die Zahl der mehr­fach betrof­fe­nen Kin­der und Jugend­li­chen über­durch­schnitt­lich gestie­gen und zwar um 15 Pro­zent (Durch­schnitt: +zehn Prozent).

Mit der Zahl der Gefähr­dungs­ar­ten steigt auch der Anteil der Min­der­jäh­ri­gen, die nach der Fest­stel­lung der Kin­des­wohl­ge­fähr­dung zu ihrem Schutz in Obhut genom­men wur­den: Wäh­rend dies in den Fäl­len mit einer Gefähr­dungs­art auf 14 Pro­zent der Kin­der und Jugend­li­chen zutraf, waren es bei zwei Arten 22 Pro­zent, bei drei Arten 27 Pro­zent und bei allen vier Arten 40 Prozent.

Noch aus­ge­präg­ter war die­ser Zusam­men­hang bei den Anru­fun­gen des Fami­li­en­ge­richts, so die Sta­tis­ti­ker. Fami­li­en­ge­rich­te wer­den vom Jugend­amt immer dann ein­ge­schal­tet, wenn der Kin­der­schutz durch mil­de­re Mit­tel nicht her­ge­stellt wer­den kann. Die neu­en Ergeb­nis­se zei­gen, dass das Fami­li­en­ge­richt bei einer Gefähr­dungs­art in 18 Pro­zent der Fäl­le ange­ru­fen wur­de. Bei zwei Gefähr­dungs­ar­ten traf dies auf 28 Pro­zent, bei drei Arten auf 38 Pro­zent und bei allen vier Gefähr­dungs­ar­ten auf 54 Pro­zent der betrof­fe­nen Kin­der und Jugend­li­chen zu. Damit lag die­ser Anteil drei­mal so hoch wie bei den Fäl­len mit einer Gefährdungsart.

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