Desta­tis: Immer mehr Ren­ten­leis­tun­gen einkommensteuerpflichtig

Alter Mann - Rentner - Junge Frau - Öffentlichkeit - Park - Sitzbank - Blumen Foto: Renter und eine junge Frau auf einer Sitzbank, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Immer mehr Ren­ten­leis­tun­gen in Deutsch­land sind einkommensteuerpflichtig.

Im Jahr 2021 zähl­ten knapp 65 Pro­zent der Ren­ten­leis­tun­gen zu den steu­er­pflich­ti­gen Ein­künf­ten (227 Mil­li­ar­den Euro), teil­te das Sta­tis­ti­sche Bun­des­amt am Don­ners­tag mit. Seit 2015 ist der durch­schnitt­li­che Besteue­rungs­an­teil damit um 9,7 Pro­zent­punk­te gestie­gen. Ursa­che für den Anstieg ist die Neu­re­ge­lung der Besteue­rung von Alters­ein­künf­ten im Alters­ein­künf­te­ge­setz von 2005. Kern­ele­ment ist dabei der Über­gang von einer vor­ge­la­ger­ten zu einer nach­ge­la­ger­ten Besteue­rung der gesetz­li­chen Ren­ten bis zum Jahr 2040. Dem­nach wer­den die Auf­wen­dun­gen zur Alters­si­che­rung in der Anspar­pha­se schritt­wei­se steu­er­frei gestellt und erst die Leis­tun­gen in der Aus­zah­lungs­pha­se steu­er­lich belas­tet. Wel­cher Anteil der Ren­ten­ein­künf­te steu­er­pflich­tig ist, rich­tet sich nach dem Jahr des Ren­ten­be­ginns: Je spä­ter der Ren­ten­be­ginn, des­to höher ist der besteu­er­te Anteil der Ren­ten­ein­künf­te. Außer­dem steigt der Besteue­rungs­an­teil auch durch Ren­ten­er­hö­hun­gen, da die­se kom­plett steu­er­pflich­tig sind.

Die­se Über­gangs­re­ge­lung ist Grund­la­ge recht­li­cher Dis­kus­sio­nen um eine ver­fas­sungs­wid­ri­ge Dop­pel­be­steue­rung von Ren­ten­ein­künf­ten. Am 31. Mai 2021 hat­te der Bun­des­fi­nanz­hof hier­zu Berech­nungs­grund­la­gen fest­ge­legt. Dar­aus ergibt sich, dass spä­te­re Rent­ner­jahr­gän­ge von einer dop­pel­ten Besteue­rung ihrer Ren­ten betrof­fen sein dürf­ten. Die Bun­des­re­gie­rung hat­te sich im Koali­ti­ons­ver­trag vor­ge­nom­men, eine Steu­er­re­form auf den Weg zu brin­gen, die die BFH-Vor­ga­ben erfüllt und auch in Zukunft eine Dop­pel­be­steue­rung von Ren­ten vermeidet.

Ins­ge­samt erhiel­ten im Jahr 2021 in Deutsch­land 21,9 Mil­lio­nen Per­so­nen Leis­tun­gen in Höhe von rund 350 Mil­li­ar­den Euro aus gesetz­li­cher, pri­va­ter oder betrieb­li­cher Ren­te. Das waren 0,6 Pro­zent oder 127.000 Ren­ten­emp­fän­ger mehr als im Vor­jahr. Die Höhe der gezahl­ten Ren­ten stieg im glei­chen Zeit­raum um 2,5 Pro­zent oder 8,5 Mil­li­ar­den Euro. Wie vie­le Rent­ner im Jahr 2021 Ein­kom­men­steu­er zahl­ten, ist auf­grund der lan­gen Fris­ten zur Steu­er­ver­an­la­gung noch nicht bekannt, so die Sta­tis­ti­ker. Aktu­ells­te Infor­ma­tio­nen zur Ren­ten­be­steue­rung lie­gen für das Jahr 2018 vor. Dem­nach muss­ten 34 Pro­zent oder 7,3 Mil­lio­nen der ins­ge­samt 21,6 Mil­lio­nen Ren­ten­emp­fän­ger Ein­kom­men­steu­er auf ihre Ren­ten­ein­künf­te zah­len. Im Ver­gleich zu 2017 stieg der Anteil um 2,5 Pro­zent­punk­te bezie­hungs­wei­se unge­fähr 590.000 Per­so­nen. Bei knapp 86 Pro­zent der steu­er­be­las­te­ten Ren­ten­emp­fän­ger – hier­zu zäh­len auch hin­ter­blie­be­ne Ehe­leu­te und Kin­der – lie­gen neben den Ren­ten noch ande­re Ein­künf­te vor. Bei zusam­men­ver­an­lag­ten Ehe­paa­ren kön­nen das auch Ein­künf­te der Part­ne­rin oder des Part­ners sein, die für die Besteue­rung zusam­men­ge­rech­net werden.

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