Desta­tis: Jugend­äm­ter stel­len mehr Kin­des­wohl­ge­fähr­dun­gen fest

Kinder - Personen - Gebäude - Jacken - Junge Menschen - Jungen - MädchenFoto: Sicht auf eine Gruppe Kinder, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Im Jahr 2018 haben die Jugend­äm­ter in Deutsch­land bei rund 50.400 Kin­dern und Jugend­li­chen eine Kin­des­wohl­ge­fähr­dung festgestellt.

Das waren zehn Pro­zent oder rund 4.700 Fäl­le mehr als im Vor­jahr, teil­te das Sta­tis­ti­sche Bun­des­amt (Desta­tis) am Frei­tag mit. Dem­nach sei dies nicht nur der höchs­te Anstieg, son­dern auch der höchs­te Stand an Kin­des­wohl­ge­fähr­dun­gen seit Ein­füh­rung der Sta­tis­tik im Jahr 2012. Ins­ge­samt prüf­ten die Jugend­äm­ter rund 157.300 Ver­dachts­fäl­le im Rah­men einer Gefährdungseinschätzung.

Rein demo­gra­fisch las­se sich der Anstieg der Kin­des­wohl­ge­fähr­dun­gen nicht erklä­ren, so das Sta­tis­tik­amt. Zwar stieg die Zahl der Min­der­jäh­ri­gen von 2017 auf 2018 eben­falls, aber nur um 0,5 Pro­zent. Rech­ne­risch waren damit von 100.000 Kin­dern und Jugend­li­chen 372 von einer Kin­des­wohl­ge­fähr­dung betroffen.

2017 hat­te die­ser Wert noch bei 339 gele­gen. Damit wur­de 2018 auch berei­nigt um demo­gra­fi­sche Ver­än­de­run­gen der höchs­te Stand in der Zeit­rei­he erreicht, so die Sta­tis­ti­ker wei­ter. Die Jugend­äm­ter stuf­ten 2018 rund 24.900 Fäl­le als „aku­te”, also ein­deu­ti­ge, Kin­des­wohl­ge­fähr­dun­gen ein, das waren 15 Pro­zent mehr als im Vor­jahr. In wei­te­ren rund 25.500 Fäl­len konn­te eine Gefähr­dung des Kin­des nicht sicher aus­ge­schlos­sen wer­den, sodass ein ernst­haf­ter Ver­dacht blieb.

Auch die­se „laten­ten” Kin­des­wohl­ge­fähr­dun­gen haben zuge­nom­men, wenn auch nicht so stark wie die aku­ten Fäl­le.  Die Jugend­äm­ter sind ver­pflich­tet, sowohl bei aku­ten als auch bei laten­ten Kin­des­wohl­ge­fähr­dun­gen mit Hil­fen oder Schutz­maß­nah­men zu reagieren:

So wur­den in 20 Pro­zent bezie­hungs­wei­se 10.100 aller 50.400 aku­ten und laten­ten Fäl­le von Kin­des­wohl­ge­fähr­dung das Fami­li­en­ge­richt ein­ge­schal­tet, so das Bun­des­amt. In 15 Pro­zent, also 7.800 aller Fäl­le, wur­den die Betrof­fe­nen zu ihrem Schutz vor­läu­fig vom Jugend­amt in Obhut genom­men. Bei wei­te­ren rund 53.000 Kin­dern und Jugend­li­chen hat­te die Prü­fung durch das Jugend­amt zwar kei­ne Kin­des­wohl­ge­fähr­dung, aber wei­te­ren Hil­fe- und Unter­stüt­zungs­be­darf erge­ben, bei­spiels­wei­se in Form einer Erzie­hungs­be­ra­tung oder sozi­al­päd­ago­gi­schen Fami­li­en­hil­fe, was eben­falls einen Anstieg um 8 Pro­zent im Ver­gleich zum Vor­jahr bedeutet.

In rund 53.900 Fäl­len wur­de der ursprüng­li­che Ver­dacht vom Jugend­amt nicht bestä­tigt, sodass weder eine Kin­des­wohl­ge­fähr­dung noch wei­te­rer Unter­stüt­zungs- oder Hil­fe­be­darf fest­ge­stellt wur­de, so das Statistikamt.

Die­ser Wert stieg eben­falls inner­halb eines Jah­res um 11 Pro­zent. 60 Pro­zent der rund 50.400 Kin­der, bei denen eine aku­te oder laten­te Kin­des­wohl­ge­fähr­dung fest­ge­stellt wur­de, wie­sen Anzei­chen von Ver­nach­läs­si­gung auf. In 31 Pro­zent aller Fäl­le wur­den Anzei­chen für psy­chi­sche Miss­hand­lun­gen wie bei­spiels­wei­se Demü­ti­gun­gen, Ein­schüch­te­rung, Iso­lie­rung und emo­tio­na­le Käl­te fest­ge­stellt. In 26 Pro­zent der Fäl­le gab es Hin­wei­se auf kör­per­li­che Miss­hand­lung und in 5 Pro­zent der Fäl­le Hin­wei­se auf sexu­el­le Gewalt, so die Sta­tis­ti­ker weiter.

Dabei sei zu beach­ten, dass meh­re­re Arten der Kin­des­wohl­ge­fähr­dung zugleich vor­lie­gen kön­nen. Auch wenn Kin­des­wohl­ge­fähr­dun­gen durch sexu­el­le Gewalt rela­tiv sel­ten fest­ge­stellt wur­den, war die Ent­wick­lung hier auf­fäl­lig: Die Zahl der gemel­de­ten Fäl­le stieg von 2017 auf 2018 um 20 Pro­zent auf knapp 2.500. Dabei waren mit 67 Pro­zent mehr als zwei Drit­teln Mäd­chen betrof­fen, so das Bundesamt.