Desta­tis: Kei­ne Anga­ben zum Vater in 50.000 Fäl­len bei Neugeborenen

Kreißsaal - Aufschrift - Schild - Krankenhaus - Flur - Entbindungsraum Foto: Schild mit der Aufschrift "Kreißsaal" in einem Krankenhaus, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Bei jedem 16. in Deutsch­land gebo­re­nen Kind ist der Vater unbe­kannt. Im Jahr 2018 kamen in Deutsch­land 787.523 Babys zur Welt, dar­un­ter „49.487, bei denen die Eltern nicht mit­ein­an­der ver­hei­ra­tet sind und über­haupt kei­ne Anga­ben zum Vater vor­han­den sind”.

Dies berich­te­te die „Welt” (Mitt­wochs­aus­ga­be) unter Beru­fung auf Anga­ben des Sta­tis­ti­schen Bun­des­amts. In der ver­öf­fent­lich­ten Gebur­ten­sta­tis­tik wird die­se Grö­ße nicht sepa­rat ange­ge­ben, wes­we­gen für die Jah­re zuvor kei­ne genau­en Ver­gleichs­an­ga­ben vorliegen.

Neben den fast 50.000 Babys mit unbe­kann­tem Vater war laut Bun­des­amt bei wei­te­ren 2.337 der Kin­der die Natio­na­li­tät des Vaters unge­klärt. 760 Babys hat­ten einen staa­ten­lo­sen Vater. 72 Pro­zent der Väter (565.962) hat­ten aus­schließ­lich oder auch eine deut­sche Staatsangehörigkeit.

Unter den Vätern ohne deut­schen Pass waren Tür­ken (25.560) die größ­te Grup­pe. Aus dem übri­gen Asi­en kamen 42.280 Väter; hier gab es seit 2013 eine Ver­drei­fa­chung. Unter den 787.523 im ver­gan­ge­nen Jahr gebo­re­nen Babys (rund 2.600 mehr als 2017) waren 682.636 Kin­der mit deut­scher und 104.887 Kin­der mit aus­län­di­scher Staats­an­ge­hö­rig­keit. 2014 wur­den noch 52.444 Kin­der mit aus­schließ­lich aus­län­di­scher Staats­an­ge­hö­rig­keit gebo­ren; seit­dem gab es vor allem wegen der star­ken Asyl­zu­wan­de­rung einen deut­li­chen Anstieg.

Unter den Kin­dern mit deut­scher Staats­an­ge­hö­rig­keit hat­ten 38.368 aus­län­di­sche Müt­ter, die mit einem Deut­schen ver­hei­ra­tet waren und 33.064 deut­sche Müt­ter, die mit einem Aus­län­der ver­hei­ra­tet waren. 35.893 der deut­schen Kin­der hat­ten zwei Eltern ohne deut­schen Pass. Seit der Reform des Staats­an­ge­hö­rig­keits­rechts im Jahr 2000 erwirbt ein Kind von zwei aus­län­di­schen Eltern die deut­sche Staats­an­ge­hö­rig­keit bei Geburt, wenn ein Eltern­teil seit acht Jah­ren legal in Deutsch­land lebt und eine Nie­der­las­sungs­er­laub­nis hat.

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