Desta­tis: Über die Hälf­te der Ermitt­lungs­ver­fah­ren wer­den eingestellt

Justizzentrum Essen - Landgericht Essen - Amtsgericht Essen - Staatsanwaltschaft Essen - Schilder - Essen Foto: Schilder des Justizzentrums Essen, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Mehr als die Hälf­te der staats­an­walt­schaft­li­che Ermitt­lungs­ver­fah­ren in Deutsch­land sind im Jahr 2018 per Ver­fah­rens­ein­stel­lung abge­schlos­sen worden.

Der Trend der Vor­jah­re setz­te sich damit fort, teil­te das Sta­tis­ti­sche Bun­des­amt (Desta­tis) am Don­ners­tag mit. Dem­nach mach­ten Ein­stel­lun­gen man­gels Tat­ver­dacht (28,4 Pro­zent), Ein­stel­lun­gen ohne Auf­la­ge (24,7 Pro­zent), Ein­stel­lun­gen mit Auf­la­ge (3,4 Pro­zent) und Ein­stel­lun­gen wegen Schuld­un­fä­hig­keit (0,2 Pro­zent) im ver­gan­ge­nen Jahr zusam­men 56,8 Pro­zent aller staats­an­walt­schaft­li­chen Ver­fah­rens­er­le­di­gun­gen aus.

20,0 Pro­zent der Ver­fah­ren ende­ten mit einer Ankla­ge bezie­hungs­wei­se einem Straf­be­fehls­an­trag und 23,3 Pro­zent auf ande­re Art (zum Bei­spiel mit der Abga­be an eine ande­re Staats­an­walt­schaft oder durch die Ver­bin­dung mit ande­ren Verfahren).

Ins­ge­samt schlos­sen die deut­schen Staats­an­walt­schaf­ten im ver­gan­gen Jahr 4,9 Mil­lio­nen und damit 81.000 mehr (+1,7 Pro­zent) Ermitt­lungs­ver­fah­ren in Straf­sa­chen ab als im Vorjahr.

Die Ermitt­lungs­ver­fah­ren wur­den über­wie­gend von Poli­zei­dienst­stel­len an die Staats­an­walt­schaf­ten über­ge­ben (81,6 Pro­zent). Die übri­gen Ver­fah­ren wur­den von Staats­an­walt­schaf­ten selbst, von Steu­er- bezie­hungs­wei­se Zoll­fahn­dungs­stel­len oder von Ver­wal­tungs­be­hör­den eingeleitet.

Rund ein Drit­tel (32,3 Pro­zent) der erle­dig­ten Straf­ver­fah­ren bezog sich auf Eigen­tums- und Ver­mö­gens­de­lik­te. Dar­auf folg­ten Stra­ßen­ver­kehrs­de­lik­te mit 18,0 Pro­zent, Straf­ta­ten gegen das Leben und die kör­per­li­che Unver­sehrt­heit mit 9,4 Pro­zent sowie Ver­stö­ße gegen das Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz mit 8,3 Prozent.

Der Zuwachs der erle­dig­ten Ver­fah­ren gegen­über dem Vor­jahr gehe nicht auf eine spe­zi­el­le Delikt­art zurück, so die Sta­tis­ti­ker. Viel­mehr habe es bei den ver­schie­de­nen Ver­fah­rens­ge­gen­stän­den gegen­läu­fi­ge Ent­wick­lun­gen gegeben.

Straf­ta­ten gegen die sexu­el­le Selbst­be­stim­mung ver­zeich­ne­ten mit +14,1 Pro­zent den pro­zen­tu­al höchs­ten Zuwachs, mach­ten aber men­gen­mä­ßig weni­ger als zwei Pro­zent aller staats­an­walt­schaft­li­chen Ermitt­lungs­ver­fah­ren aus.

Der pro­zen­tua­le Anstieg der erle­dig­ten Ver­fah­ren wegen Straf­ta­ten nach dem Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz (+8,9 Pro­zent) wirk­te sich auf­grund des Gewichts die­ses Delikt­be­reichs stär­ker auf das Gesamt­ergeb­nis aus. Eben­so, nur in umge­kehr­ter Rich­tung, wirk­te sich der Rück­gang der Eigen­tums- und Ver­mö­gens­de­lik­te um 2,8 Pro­zent dämp­fend auf den Gesamt­zu­wachs aus, da die­se Delik­te etwa ein Drit­tel aller Ver­fah­ren aus­mach­ten, so die Sta­tis­ti­ker weiter.

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