Deut­sche Bahn: 15-Kilo­me­ter-Regel wer­den nicht kontrolliert

Deutsche Bahn - Sitzplatz - Reservierung - München-Halle - ICE - Platz 102 104 Foto: Sitzplatzreservierung bei der Deutschen Bahn (München - Halle), Urheber: dts Nachrichtenagentur

Mit­ar­bei­ter der Deut­schen Bahn wer­den die Ein­hal­tung der 15-Kilo­me­ter-Regel nicht kontrollieren.

Das teil­te Unter­neh­mens­spre­cher Oli­ver Schu­ma­cher dem Nach­rich­ten­por­tal Wat­son mit. „Die DB hat kei­ne hoheit­li­chen Auf­ga­ben und wird daher auch nichts mit der Kon­trol­le der 15-Kilo­me­ter-Regel zu tun haben. Das unter­liegt den ört­li­chen Behör­den”, sag­te er.

Bund und Län­der hat­ten beschlos­sen, dass in Krei­sen, in denen sich bin­nen sie­ben Tagen mehr als 200 Men­schen pro 100.000 Ein­woh­ner neu infi­ziert haben, der Bewe­gungs­ra­di­us der Bür­ger auf 15 Kilo­me­ter um den Wohn­ort begrenzt wer­den soll.

Zug­be­glei­ter sei­en weder dazu befugt noch dafür ver­ant­wort­lich, die Rei­se­grün­de ihrer Gäs­te zu über­prü­fen. Daher wer­de es auch für Zug­rei­sen­de aus Risi­ko­re­gio­nen kei­ne Ein­schrän­kun­gen beim Ticket­kauf geben. „Schließ­lich darf wei­ter über die 15 Kilo­me­ter hin­aus gereist wer­den, wenn es einen trif­ti­gen Grund gibt und es kann ja immer sein, dass jemand gera­de mit dem Zug zur Arbeit pen­deln muss – auch wenn das eine 16-Kilo­me­ter-Stre­cke bedeu­ten”, sag­te Schumacher.

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