Deut­sche Bahn: Bun­des­tag erlaubt Mil­li­ar­den an Mehrschulden

Köln Hauptbahnhof - Bahnsteig - Kölner Dom Foto: Kölner Hauptbahnhof mit Sicht auf den Kölner Dom (Köln-Innenstadt)

Die Deut­sche Bahn wird wegen der Coro­na-Pan­de­mie noch mehr Schul­den auf­neh­men müs­sen als geplant.

Der Haus­halts­aus­schuss des Deut­schen Bun­des­ta­ges wird die Ver­schul­dungs­ober­gren­ze der DB in sei­ner Sit­zung am heu­ti­gen Mitt­woch auf zunächst 32 Mil­li­ar­den Euro für 2020 anhe­ben, berich­tet die „Welt” (Mitt­woch­aus­ga­be) unter Beru­fung auf Par­la­ments- und Regie­rungs­krei­se. Zudem soll eine wei­te­re Anhe­bung auf 35 Mil­li­ar­den Euro für nächs­tes Jahr beschlos­sen werden.

In die­sem Jahr war die Gren­ze schon ein­mal wegen der Fol­gen der Pan­de­mie von gut 25 Mil­li­ar­den Euro auf 30 Mil­li­ar­den Euro erhöht wor­den. Die erneu­te Anhe­bung wird laut der „Welt” zum einen mit dem ver­schärf­ten Lock­down begrün­det. Zum ande­ren müs­se die Deut­sche Bahn aber auch des­halb mehr Schul­den in die­sem Jahr auf­neh­men, weil die geplan­te Eigen­ka­pi­tal­erhö­hung um fünf Mil­li­ar­den Euro durch den Bund nicht mehr vor dem Jah­res­wech­sel statt­fin­den kön­ne. Die für die Eigen­ka­pi­tal­erhö­hung not­wen­di­ge Zustim­mung der EU-Kom­mis­si­on wer­de 2020 nicht mehr erfol­gen. Auch für eine wei­te­re Mil­li­ar­de Euro für den Kli­ma­schutz feh­le bis­lang die Geneh­mi­gung aus Brüssel.

Die Deut­sche Bahn rech­net bis­lang mit Ein­bu­ßen von bis zu 13,5 Mil­li­ar­den Euro bis 2024 wegen der Coro­na­kri­se. Um die­se Ver­lus­te auf­zu­fan­gen, sind neben der Eigen­ka­pi­tal­erhö­hung um fünf Mil­li­ar­den Euro auch Ein­spa­run­gen und höhe­re Schul­den vor­ge­se­hen. Die Nach­fra­ge bei der Bahn war durch die Pan­de­mie dras­tisch ein­ge­bro­chen, der­zeit liegt die Aus­las­tung im Per­so­nen­fern­ver­kehr nur bei etwa 20 bis 25 Pro­zent, das Ange­bot wird jedoch in fast vol­lem Umfang auf­recht erhal­ten, so dass hohe Ver­lus­te ent­ste­hen. Kon­kur­ren­ten der DB kri­ti­sie­ren die geplan­te Eigen­ka­pi­tal­erhö­hung durch den Bund als Wett­be­werbs­ver­zer­rung und for­dern Auf­la­gen der EU-Kom­mis­si­on, wenn sie die Hil­fen geneh­mi­gen sollte.

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