Die Bundesnetzagentur hat die Deutsche Telekom mit einer Frist von zwei Wochen aufgefordert, die Mängel an StreamOn zu rechtfertigen, sowie zu beseitigen. Diese Zeit recht wohl anscheinend nicht.
Mit dem StreamOn von der Deutsche Telekom haben Mobilfunkkunden die Möglichkeit, gewisse Dienste über der entsprechenden Smartphone-App ohne Anrechnung des eigenen Datenvolumens in „voller Geschwindigkeit” dauerhaft lange und oft in Verwendung nehmen zu können.
Seitens der Bundesnetzagentur wurde das StreamOn überprüft und mit Verstöße gegen die Netzneutralität festgestellt (Gleichbehanldung von Daten bei der Übertragung im Internet). Man hat der Telekom insgesamt zwei Wochen Zeit gegeben, sich nicht nur gegen die Vorwürfe zu äußern, sondern auch die Mängel zu beseitigen.
So ist es zum Beispiel ein Mängel, dass die Telekom bei den L‑Tarifen die Qualität des Video-Streaming-Dienstes reduziert, obwohl die Inhalte auch in HD verfügbar wären. Nur im nächstgrößeren Tarif kann man den Inhalt auch in HD verwenden.
Zudem gibt es laut der Bundesnetzagentur ein Verstoß im Bezug auf das EU-Roaming. Bekanntlich hat man mittlerweile die Möglichkeit, in der ganzen EU den Mobilfunkvertrag so zu nutzen, wie man es im Inland gewohnt ist, ohne, dass man hier dafür zur Kasse gebeten wird.
Die gesetzte Frist von zwei Wochen laufen bald ab und bisher hat sich diesbezüglich nichts getan seitens der Telekom. Man hat nun verlauten lassen, dass man mehr Zeit für diesen Fall benötigt und nun seitens der Bundesnetzagentur eine Fristverlängerung erhalten hat – nämlich bis zum 10. November 2017.