DIW: Airbnb sei laut Stu­die schuld für Mietsteigerungen

Anti-Airbnb-Sticker - Fuck off - Straße - Öffentlichkeit - Parkautomat Foto: Anti-Airbnb-Sticker in der Öffentlichkeit am Parkautomten, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Woh­nungs­an­ge­bo­te über Airbnb las­sen die Woh­nungs­mie­ten in Deutsch­land laut einer Stu­die im direk­ten Umfeld steigen.

Eine Erhe­bung des Deut­schen Insti­tuts für Wirt­schafts­for­schung kommt zu dem Schluss, dass sich zumin­dest in Ber­lin durch eine zusätz­li­che Airbnb-Unter­kunft die Ange­bots­mie­ten der umlie­gen­den Woh­nun­gen um durch­schnitt­lich 13 Cent je Qua­drat­me­ter erhö­hen. Dies sei vor allem auf Airbnb-Ange­bo­te zurück­zu­füh­ren, die län­ger als 180 Tage unter­ver­mie­tet wer­den, hieß es.

Zwi­schen den Stadt­be­zir­ken zei­gen sich dabei aber gro­ße Unter­schie­de: Die Miet­stei­ge­run­gen je zusätz­li­chem Airbnb-Ange­bot rei­chen von monat­lich acht Cent je Qua­drat­me­ter in Ber­lin-Mit­te bis 46 Cent je Qua­drat­me­ter in Ber­lin-Lich­ten­berg. Die meis­ten Airbnb-Unter­künf­te wer­den zwar im Stadt­zen­trum ange­bo­ten, der Airbnb-Effekt auf die Woh­nungs­mie­ten sei hier aber etwas gerin­ger als der ber­lin­wei­te Durch­schnitt, so das DIW.

Das im Jahr 2014 beschlos­se­ne Zweck­ent­frem­dungs­ver­bot-Gesetz hat­te die Kurz­zeit­ver­mie­tung stark ein­ge­grenzt, wor­auf­hin die Mie­ten etwas san­ken. Je nach Bezirk mache dies bei einer 65 Qua­drat­me­ter gro­ßen Woh­nung eine monat­li­che Erspar­nis von bis zu 38 Euro aus, so das DIW.

Im Jahr 2020 wur­den in Ber­lin im Durch­schnitt rund 10.000 gan­ze Woh­nun­gen bei Airbnb ange­bo­ten, ent­spre­chend etwa 0,5 Pro­zent der fast zwei Mil­lio­nen Woh­nun­gen in Ber­lin. Das Zweck­ent­frem­dungs­ver­bot dürf­te also die Woh­nungs­knapp­heit und damit den Miet­preis­an­stieg in der Haupt­stadt nicht ent­schei­dend verringern.

Zudem könn­ten Kurz­zeit­ver­mie­tun­gen auch posi­ti­ve Effek­te haben: „Bei­spiels­wei­se kann der vor­han­de­ne Raum effi­zi­en­ter genutzt wer­den, wenn kurz­zei­tig leer­ste­hen­de Woh­nun­gen an Drit­te ver­mie­tet wer­den kön­nen”, so das DIW. Bei einem voll­stän­di­gen Ver­bot wür­den daher kla­re Ver­lus­te entstehen.

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