Dort­mund: Bun­des­po­li­zei nimmt Taschen­dieb auf fri­scher Tat fest

Dortmund Hauptbahnhof - ICE 715 Foto: Stehender ICE 715 am Dortmunder Hauptbahnhof (Dortmund)

Die Bun­des­po­li­zei Dort­mund hat einen Taschen­dieb auf fri­scher Tat erwischt und anschlie­ßend fest­ge­nom­men. Die Poli­zei hat so eini­ges Die­bes­gut auf der Wache sichergestellt.

Bun­des­po­li­zis­ten haben am Dort­mun­der Haupt­bahn­hof einen 33-jäh­ri­gen alge­ri­schen Staats­an­ge­hö­ri­gen dabei beob­ach­tet, wie er auf dem Bahn­steig einem Rei­sen­den in den Ruck­sack griff. Der Mann konn­te unmit­tel­bar nach Tat­aus­füh­rung fest­ge­nom­men werden.

Eine Strei­fe der Bun­des­po­li­zei beob­ach­te­te am ver­gan­ge­nen Sams­tag (29. Sep­tem­ber 2018) einen Mann dabei, wie er auf dem Bahn­steig am Dort­mun­der Haupt­bahn­hof den Ruck­sack eines Rei­sen­den öff­ne­te und hin­ein­griff. Noch vor Ort konn­te der 33-Jäh­ri­ge, der bei die­ser Tat­aus­füh­rung kein Stehl­gut erlan­gen konn­te, fest­ge­nom­men wer­den. Auf dem Weg zur Wache ver­such­te der Mann zu flie­hen, was jedoch unmit­tel­bar von den Bun­des­po­li­zis­ten ver­hin­dert wer­den konnte.

Bei der anschlie­ßen­den Durch­su­chung sei­nes mit­ge­führ­ten Ruck­sacks wur­den die Beam­ten aller­dings fün­dig. In ihm befan­den sich fünf Mobil­te­le­fo­ne, ein Mac­book und drei Rei­se­päs­se inklu­si­ve Flug­ti­ckets einer augen­schein­lich bra­si­lia­ni­schen Fami­lie, sowie 250 Euro an Bar­geld. Es konn­te schnell ermit­telt wer­den, dass die­ser weni­ge Stun­den zuvor am Düs­sel­dor­fer Flug­ha­fen gestoh­len wur­de. Die recht­mä­ßi­gen Inha­ber wur­den durch die Bun­des­po­li­zei ver­stän­digt und iden­ti­fi­zier­ten ihre gestoh­le­nen Gegen­stän­de, wie auch das Mac­book und ein wei­te­res iPho­ne, das sie selbst vor Ort ent­sper­ren konnten.

Der 33-jäh­ri­ge Mann ist bereits wegen ähn­li­cher Delik­te in der Ver­gan­gen­heit in Erschei­nung getre­ten. Auf­grund der Gesamt­um­stän­de wur­de er dem Haft­rich­ter vor­ge­führt und in die JVA ein­ge­lie­fert. Die Ermitt­lun­gen zu dem Fall, sowie den wei­te­ren vier Han­dys und dem Bar­geld dau­ern an.

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