Dort­mund: Mit gefälsch­tem Füh­rer­schein und Rei­se­pass BMW X6 gemietet

Dortmund Hauptbahnhof - Empfangsgebäude Foto: Sicht auf den Dortmunder Hauptbahnhof (Empfangsgebäude)

Ein 17-jäh­ri­ger Düs­sel­dor­fer hat­te mit gefälsch­tem Füh­rer­schein und Rei­se­pass ein Auto gemie­tet. Auf­ge­fal­len sind die fal­schen Doku­men­te, da er auf den Park­plät­zen der Bun­des­po­li­zei parkte.

Eine gehö­ri­ge Por­ti­on kri­mi­nel­ler Ener­gie muss ein 17-jäh­ri­ger Düs­sel­dor­fer gehabt haben, wel­cher am Mitt­woch Mor­gen (27. Dezem­ber 2018) auf dem Dienst­park­platz der Bun­des­po­li­zei am Dort­mun­der Haupt­bahn­hof park­te. Wie sich her­aus­stell­te, hat­te der Jugend­li­che sich mit gefälsch­ten Doku­men­ten einen hoch­mo­to­ri­sier­ten BMW gemietet.

Gegen 02:45 Uhr woll­te Bun­des­po­li­zis­ten nach einer Strei­fen­fahrt auf den Dienst­park­plät­zen am Dort­mun­der Haupt­bahn­hof par­ken. Die­ser war jedoch durch ein Fahr­zeug blo­ckiert. Des­halb park­ten die Beam­ten den Strei­fen­wa­gen kur­zer­hand vor dem BMW, so dass der Eigen­tü­mer sich in der Wache mel­den musste.

Die­ser mel­de­te sich auch kurz dar­auf bei der Bun­des­po­li­zei. Auf Grund des jugend­li­chen Aus­se­hens des Fahr­zeug­füh­rers stutz­ten die Beam­ten erst ein­mal und for­der­ten den Füh­rer­schein und ein Aus­weis­do­ku­ment von ihm. Bereit­wil­lig über­reich­te der Jugend­li­che einen Füh­rer­schein und einen Rei­se­pass, wel­che bei­de aus Tsche­chi­en stamm­ten. Dem­nach war der Inha­ber der Doku­men­te bereits 23-Jah­re alt. Da jedoch berech­tig­te Zwei­fel an dem Alter des Inha­bers bestan­den, wur­den die Doku­men­te und die Fin­ger­ab­drü­cke des Jugend­li­chen über­prüft. Zum einen stell­te sich her­aus, dass sowohl der Füh­rer­schein als auch der Rei­se­pass gefälscht waren, zum ande­ren, dass es sich bei dem Jugend­li­chen um einen 17-Jäh­ri­gen aus Düs­sel­dorf handelte.

Die­ser gab dar­auf­hin bereit­wil­lig Aus­kunft, dass er die Doku­men­te im Inter­net bestellt hat­te. Mit die­sem habe er dann den BMW X6 für gan­ze acht Wochen bei einer Miet­wa­gen­fir­ma in Reck­ling­hau­sen gemie­tet. Der Wagen wur­de dar­auf­hin sicher­ge­stellt und die Fir­ma über den Sach­ver­halt informiert.

Einen Füh­rer­schein besaß er zwar, jedoch mit Auf­la­ge des „beglei­te­ten Fah­rens”, wes­halb auch die zustän­di­ge Behör­de über den Sach­ver­halt infor­miert wurde.

Zudem wur­de die Mut­ter des Düs­sel­dor­fers über das „Trei­ben” ihres Soh­nes in Kennt­nis gesetzt. Die Bun­des­po­li­zei lei­te­te gegen den Jugend­li­chen – der bereits wegen dem unbe­fug­ten Gebrauch eines Fahr­zeugs poli­zei­lich in Erschei­nung getre­ten war – ein Straf­ver­fah­ren wegen Betrugs, Urkun­den­fäl­schung, Fah­ren ohne Fahr­erlaub­nis sowie ein Buß­geld­ver­fah­ren wegen fal­scher Namens­ga­be ein.

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