Droh­nen: Nur 75.000 Deut­sche haben den neu­en Führerschein

Startbahn - Landebahn - Flughafen - Flugzeug - Wiese - Schild Foto: Start- und Landebahn an einem Flughafen, dts Nachrichtenagentur

Vie­le Besit­zer von Droh­nen in Deutsch­land dür­fen ihr Hob­by der­zeit nicht mehr ausüben.

Grund dafür ist eine EU-Ver­ord­nung, die seit dem 31. Dezem­ber 2020 gilt und für das Flie­gen von Droh­nen mit einem Gewicht von mehr als 500 Gramm einen „Droh­nen-Füh­rer­schein” vor­sieht. Ein sol­cher EU-Kennt­nis­nach­weis wird vom Luft­fahrt-Bun­des­amt nach einer Online-Prü­fung ausgestellt.

Laut eines Berichts der „Welt” hat die Behör­de bis­her aber nur knapp 75.000 sol­cher Nach­wei­se aus­ge­stellt. Das dürf­te nur ein klei­ner Teil der Per­so­nen sein, die ent­we­der Droh­nen oder Modell­flug­zeu­ge besit­zen, heißt es in dem Bericht. Denn die EU-Ver­ord­nung über die Vor­schrif­ten und Ver­fah­ren für den Betrieb unbe­mann­ter Luft­fahr­zeu­ge gilt für bei­de Flug­ge­rä­te gleichermaßen.

Nach Schät­zung des Ver­ban­des Unbe­mann­te Luft­fahrt gibt es in Deutsch­land mehr als 450.000 pri­vat genutz­te Droh­nen. Die Zahl der Droh­nen­pi­lo­ten dürf­te jedoch gerin­ger sein, da eini­ge von ihnen meh­re­re Droh­nen besit­zen. Hin­zu kom­men jedoch Modell­flug­sport­ler. Der Deut­sche Modell­flie­ger Ver­band zählt als größ­te Inter­es­sen­ver­tre­tung 90.000 Mitglieder.

Eben­falls seit Anfang des Jah­res müs­sen sich Betrei­ber unbe­mann­ter Luft­fahr­zeu­ge beim Luft­fahrt-Bun­des­amt regis­trie­ren. „Bis­lang haben wir weit über 100.000 Regis­trie­run­gen von UAS-Betrei­bern ver­zeich­net”, zitiert die „Welt” eine Spre­che­rin der Behör­de. Aller­dings gebe es „aus tech­ni­schen und admi­nis­tra­ti­ven Grün­den” für die Regis­trie­rung noch eine Über­gangs­frist bis Ende April. Für den Droh­nen-Füh­rer­schein gibt es eine sol­che Über­gangs­frist nicht.

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