Düs­sel­dorf: Bekann­te Schleu­se­rin am Flug­ha­fen festgenommen

Düsseldorf Flughafen - Terminal A/B Foto: Düsseldorf Flughafen mit Sicht auf das Terminal A/B

Bei einer Rou­ti­ne­kon­trol­le der Bun­des­po­li­zei Düs­sel­dorf wur­den zwei Per­so­nen am Flug­ha­fen kon­trol­liert, die zur Fest­nah­me aus­ge­schrie­ben wur­den. Eine davon ist eine bekann­te Schleuserin.

Bei der grenz­po­li­zei­li­chen Ein­rei­se­kon­trol­le aus Stock­holm und Anka­ra wur­den ges­tern durch die Bun­des­po­li­zei zwei Per­so­nen fest­ge­stellt, die zur Fest­nah­me der Amts­ge­rich­te ver­fügt waren.

Auf­grund eines bestehen­den Unter­brin­gungs­haft­be­fehl ende­te die Rei­se einer 44-Jäh­ri­gen am Düs­sel­dor­fer Flug­ha­fen. Das Amts­ge­richt Mün­chen hat­te die Frau zur Fest­nah­me aus­ge­schrie­ben, weil ihr vor­ge­wor­fen wird meh­re­re Aus­län­der in die Bun­des­re­pu­blik ein­ge­schleust zu haben. Die eri­tre­ische Staats­an­ge­hö­ri­ge soll im Juli und August 2013 mit ihren Mit­tä­tern eri­tre­ische Staats­an­ge­hö­ri­ge von Ita­li­en nach Deutsch­land beför­dert haben. Die Per­so­nen besa­ßen weit­ge­hend kei­ne gül­ti­gen Per­so­nal­do­ku­men­te ihres Hei­mat­staa­tes und kei­ne zur Ein­rei­se und zum Auf­ent­halt berech­tig­ten Auf­ent­halts­ti­tel. Für die Schleu­sung sol­len die Per­so­nen für die Fahrt meh­re­re hun­dert Euro bezahlt haben.

Ende August 2013 wur­de ein Fahr­zeug einer Leih­wa­gen­fir­ma bei einer erneu­ten Schleu­sungs­fahrt im Rah­men einer poli­zei­li­chen Kon­trol­le in Irschen­berg fest­ge­stellt. Im PKW befan­den sich neben dem Fah­rer zehn eri­tre­ische Staats­an­ge­hö­ri­ge. Der fest­ge­stell­te Fah­rer war von der am Düs­sel­dor­fer Flug­ha­fen fest­ge­nom­me­nen 44-Jäh­ri­gen beauf­tragt wor­den die geschleus­ten Per­so­nen nach Deutsch­land zu brin­gen. Die aus Schwe­den anrei­sen­de Frau wur­de nach ihrer Fest­nah­me beim Amts­ge­richt Düs­sel­dorf vor­ge­führt und anschlie­ßend in die Jus­tiz­voll­zugs­an­stalt verbracht.

Des Wei­te­ren wur­de ein 45-Jäh­ri­ger fest­ge­nom­men, weil das Amts­ge­richt Aachen den Mann zur Fest­nah­me auf­grund eines Unter­su­chungs­haft­be­fehls aus­ge­schrie­ben hat­te. Dem tür­ki­schen Staats­an­ge­hö­ri­gen wird vor­ge­wor­fen im Zeit­raum von Ende Novem­ber bis Mit­te Dezem­ber 2015 Falsch­geld in Umlauf gebracht zu haben. Der in Glad­beck woh­nen­de Mann soll sich min­des­tens 50 fal­sche 20-Euro-Schei­ne ver­schafft haben, um die­se bei Bezahl­vor­gän­gen ein­zu­set­zen. Bei einer poli­zei­li­chen Kon­trol­le in Aachen wur­de das Falsch­geld ver­steckt unter der Rück­sitz­bank des Fahr­zeu­ges auf­ge­fun­den. Wei­ter­hin steht der drin­gen­de Tat­ver­dacht, dass der Fest­ge­nom­me­ne Falsch­geld in Höhe von 10.000 Euro zum Preis von 2.600 Euro ande­ren Per­so­nen zum Kauf ange­bo­ten hat. Der aus der Tür­kei anrei­sen­de Mann wur­de nach sei­ner Fest­nah­me beim Amts­ge­richt Aachen vor­ge­führt und anschlie­ßend in die Jus­tiz­voll­zugs­an­stalt verbracht.

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