Düs­sel­dorf: Bun­des­po­li­zis­ten zie­hen 2.649 Euro Buß­gel­der ein

Düsseldorf Flughafen - Terminal A/B Foto: Düsseldorf Flughafen mit Sicht auf das Terminal A/B

Am Düs­sel­dor­fer Flug­ha­fen hat­ten Bun­des­po­li­zis­ten am Wochen­en­de über 2.649 Euro Buß­gel­der ein­ge­zo­gen. Meh­re­re Per­so­nen wur­den zudem zur Fest­nah­me ausgeschrieben.

Bei der grenz­po­li­zei­li­chen Ein- und Aus­rei­se­kon­trol­le ver­schie­de­ner Flü­ge wur­den am Wochen­en­de durch die Bun­des­po­li­zei meh­re­re Per­so­nen fest­ge­stellt, die zur Fest­nah­me aus­ge­schrie­ben waren. Auf­grund diver­ser Delik­te wur­den die Betrof­fe­nen ins­ge­samt zu einer Geld­stra­fe von 2.649,50 Euro ver­ur­teilt, die bei der Bun­des­po­li­zei begli­chen wurden.

Aus­rei­se nach Istan­bul ver­hin­dert auf­grund Verkehrsdelikte:
Eine 36-Jäh­ri­ge wur­de bei der Aus­rei­se­kon­trol­le nach Istan­bul fest­ge­stellt, weil die Staats­an­walt­schaft Essen die Frau zur Fest­nah­me wegen Dul­den des Fah­rens ohne Fahr­erlaub­nis und Füh­ren eines nicht ver­si­cher­ten Kraft­fahr­zeu­ges aus­ge­schrie­ben hat­te. Die Deut­sche konn­te die Geld­stra­fe in Höhe von 500 Euro zunächst nicht auf­brin­gen. Des­halb kon­tak­tier­te sie ihre Mut­ter, um die Sum­me auf­trei­ben zu kön­nen und somit nicht in die Jus­tiz­voll­zugs­an­stalt zu müs­sen. Dank der Mut­ter gelang ihr dies, da die Geld­stra­fe bei einer Poli­zei­wa­che in Oel­de ein­ge­zahlt wur­de. Dadurch konn­te die in Gel­sen­kir­chen leben­de Frau die Frei­heits­stra­fe von 50 Tagen doch noch umgehen.

Ein­rei­se von Kiew ver­hin­dert auf­grund Ver­stoß gegen das Aufenthaltsgesetz:
Bei der Ein­rei­se­kon­trol­le aus Kiew wur­de eine 32-Jäh­ri­ge fest­ge­nom­men, da sie von der Staats­an­walt­schaft Frank­furt wegen Ver­sto­ßes gegen das Auf­enthG und der Staats­an­walt­schaft Mann­heim wegen Dieb­stahls zur Fest­nah­me aus­ge­schrie­ben war. Die chi­ne­si­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge konn­te die gesam­te Geld­stra­fe in Höhe von 914 Euro auf­brin­gen, so dass sie nicht die nächs­ten 78 Tage in der Jus­tiz­voll­zugs­an­stalt ver­brin­gen muss.

Ein­rei­se aus Erbil ver­hin­dert auf­grund Diebstähle:
Des Wei­te­ren wur­de ein 22-Jäh­ri­ger im Rah­men der Ein­rei­se­kon­trol­le aus Erbil kon­trol­liert. Dabei wur­de der Voll­stre­ckungs­haft­be­fehl der Staats­an­walt­schaft Bochum wegen Dieb­stahls sowie gemein­schaft­lich ver­such­ter Dieb­stahl im beson­ders schwe­ren Fall fest­ge­stellt. Der ira­ki­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge konn­te die Rest­frei­heits­stra­fe von 35 Tagen umge­hen, indem er die Geld­stra­fe in Höhe von 350 Euro bei der Bun­des­po­li­zei beglich und konn­te somit sei­ne Heim­rei­se nach Dat­teln fortsetzen.

Aus­rei­se nach Bang­kok ver­hin­dert auf­grund Ein­fuhr von Betäubungsmitteln:
Bei der Aus­rei­se­kon­trol­le nach Bang­kok wur­de ein 30-Jäh­ri­ger fest­ge­stellt, der von der Staats­an­walt­schaft Kle­ve wegen uner­laub­ter Ein­fuhr von Betäu­bungs­mit­teln ver­ur­teilt wur­de. Zunächst konn­te der Deut­sche die Frei­heits­stra­fe von 20 Tagen nicht abwen­den, da er nur einen Teil der gefor­der­ten Geld­stra­fe (385,50 Euro) auf­brin­gen konn­te. Jedoch kon­tak­tier­te der in Kem­pen leben­de Mann einen Bekann­ten, um die rest­li­che Sum­me (500,- Euro) auf­trei­ben zu kön­nen und somit nicht in die Jus­tiz­voll­zugs­an­stalt zu müs­sen. Einen Teil der Geld­stra­fe wur­de somit bei einer Poli­zei­wa­che in Moers ein­ge­zahlt. Dadurch konn­te der Mann sei­ne Rei­se nach Thai­land fortsetzen.

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