DSi: Durch­schnitts­ver­die­ner zahl­ten bis­her 6.300 Euro Soli

Solidaritätszuschlag - Einkommenssteuer - Soli - Steuererklärung Foto: Sicht auf den Solidaritätszuschlag, Urheber: dts Nachricht

Ein allein­ste­hen­der Durch­schnitts­ver­die­ner hat seit 1991 ins­ge­samt rund 6.300 Euro an Soli­da­ri­täts­zu­schlag gezahlt.

Das geht aus Berech­nun­gen des Deut­schen Steu­er­zah­ler­insti­tuts des Bun­des der Steu­er­zah­ler her­vor, über wel­che die „Rhei­ni­sche Post” berich­tet. Dem­nach sei bei einem kin­der­lo­sen Sin­gle, der jeweils das durch­schnitt­li­che Brut­to-Jah­res­ge­halt ver­dien­te, von 1991 bis heu­te eine jah­res­durch­schnitt­li­che Soli-Belas­tung von rund 242 Euro angefallen.

Fami­li­en mit Kin­dern und Ehe­leu­te mit Durch­schnitts­ver­diens­ten hät­ten laut den Berech­nun­gen in der Regel wegen des Ehe­gat­ten­split­tings und der Kin­der­frei­be­trä­ge deut­lich weni­ger bezahlt. Ins­ge­samt sum­mier­ten sich die Soli-Ein­nah­men zwi­schen 1991 und 2019 laut dem Steu­er­zah­ler­insti­tut auf bis­her rund 344 Mil­li­ar­den Euro. Der Durch­schnitts­ver­dienst sei von knapp 20.000 Euro im Jahr 1991 auf heu­te gut 36.000 Euro deut­lich ange­stie­gen – ent­spre­chend hät­ten auch die jähr­li­chen Soli-Zah­lun­gen zugenommen.

„Mit dem Ende des Soli­dar­pakts II muss auch der Soli fal­len. Nicht nur teil­wei­se und erst im Wahl­jahr 2021, wie das jetzt geplant ist. Son­dern kom­plett”, sag­te der Prä­si­dent des Steu­er­zah­ler­bun­des, Rei­ner Holz­na­gel, der „Rhei­ni­schen Post”. Dies sei eine Fra­ge der „poli­ti­schen Glaub­wür­dig­keit. Außer­dem ist es ver­fas­sungs­recht­lich gebo­ten”, so Holz­na­gel wei­ter. Der Soli­da­ri­täts­zu­schlag war erst­mals 1991 mit der Begrün­dung ein­ge­führt wor­den, den Auf­bau Ost in den neu­en Bun­des­län­dern zu finan­zie­ren. Er betrug zu Beginn 7,5 Pro­zent der Ein­kom­men- und Kör­per­schaft­steu­er und seit 1998 durch­ge­hend 5,5 Prozent.

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