E‑Mails: Daten­schutz­be­auf­trag­ter lehnt Aus­weis­pflicht ab

Personalausweis - Alter Perso - Papier - Bundesrepublik Deutschland - Staatsangehörigkeit Deutsch Foto: "Staatsangehörigkeit: Deutsch" beim alten Personalausweis, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Ulrich Kel­ber lehnt den Plan ab, wonach sich Nut­zer von E‑Mail-Kon­ten oder Mes­sen­ger-Diens­ten mit ihrem Per­so iden­ti­fi­zie­ren müssen.

„Der Bun­des­da­ten­schutz­be­auf­trag­te steht der For­de­rung zur „Erhe­bung von Iden­ti­fi­zie­rungs­merk­ma­len” von Dienst­leis­tern, die bei­spiels­wei­se Mail­kon­ten oder Mes­sen­ger-Diens­te anbie­ten, kri­tisch gegen­über”, sag­te ein Spre­cher Kel­bers dem „Redak­ti­ons­netz­werk Deutsch­land” (Frei­tag­aus­ga­ben). „Dies wäre ein wei­te­rer, wesent­li­cher Ein­griff in Frei­heits­rech­te”. Es soll­te daher die jet­zi­ge Rege­lung im Gesetz­ent­wurf bei­be­hal­ten wer­den, die zwar eine Spei­cher­pflicht für erho­be­ne Daten, aber kei­ne zusätz­li­che Erhe­bungs­pflicht vor­se­he, sag­te der Sprecher.

Der SPD-Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te und Innen­ex­per­te Sebas­ti­an Hart­mann sagt eben­falls Nein zu dem Vor­ha­ben. „Die Beden­ken des Daten­schutz­be­auf­trag­ten sind erheb­lich und ernst zu neh­men”, sag­te er dem RND. „Es stellt sich die Fra­ge nach der Ver­hält­nis­mä­ßig­keit sowie die Fra­ge, war­um man über die bestehen­de Rechts­la­ge über­haupt hin­aus­ge­hen sollte”.

Auch das Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­ri­um ist gegen den Plan, berich­tet das RND unter Beru­fung auf eige­ne Infor­ma­tio­nen. Es fürch­tet unter ande­rem, dass eine der­ar­ti­ge Pflicht die Mög­lich­keit zum mas­sen­haf­ten Dieb­stahl von Daten bie­ten könn­te. Zudem sei sie rechts­staat­lich hei­kel für Geheim­nis­trä­ger wie Anwäl­te und Journalisten.

Das Por­tal netzpolitik.org hat­te berich­tet, dass das Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um die Pflicht kurz­fris­tig in die anste­hen­de Novel­lie­rung des Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­set­zes hin­ein ver­han­deln wol­le. Sie trä­fe dem­nach Nut­zern von E‑Mail-Anbie­tern eben­so wie sol­che von Whats­App, Zoom oder Tele­gram. Das gehe aus einem inter­nen Papier des Minis­te­ri­ums her­vor. Es will dem­nach, dass die Bür­ger ihren Namen, die Anschrift sowie ihr Geburts­da­tum den Anbie­tern über­ge­ben. Die­se sol­len die Anga­ben veri­fi­zie­ren müs­sen, etwa mit Per­so­nal­aus­weis oder Ident-Diensten.

Im Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um wird dies im Prin­zip bestä­tigt: „Es gibt eben Situa­tio­nen, in denen die Ver­fol­gung von Straf­ta­ten es erfor­dert, dass man die Anony­mi­tät von Per­so­nen auf­hebt”, sag­te ein Spre­cher. „Das ist das Ziel die­ses Vorgehens”.