Gesund­heit: Eigen­an­tei­le für Pfle­ge­heim­be­woh­ner immer höher

Krankenhaus - Patientenbett - Krankenbett - Patient - Person - Tropf - Zimmer - Kissen Foto: Sicht auf eine Patientin im Krankenhaus, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Pfle­ge­be­dürf­ti­ge müs­sen für einen Heim­platz immer mehr aus der eige­nen Tasche dazu zahlen.

Das berich­tet das „Redak­ti­ons­netz­werk Deutsch­land” unter Beru­fung auf die Ergeb­nis­se der aktu­el­len Aus­wer­tung der „Pfle­ge­da­ten­bank” des Ver­ban­des der pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung (PKV), die die Infor­ma­tio­nen von mehr als 11.000 der etwa 13.000 Pfle­ge­hei­me in Deutsch­land ent­hält. Dem­nach stieg seit Okto­ber 2018 die Eigen­be­tei­li­gung im Bun­des­durch­schnitt um mehr als 110 Euro auf nun­mehr fast 1.930 Euro im Monat.

Der Anstieg beläuft sich damit auf über sechs Pro­zent – mehr als vier­mal so viel wie der Zuwachs bei den Ver­brau­cher­prei­sen, wie eine aktu­el­le Aus­wer­tung der „Pfle­ge­da­ten­bank” des Ver­ban­des der pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung (PKV) ergab, die die Infor­ma­tio­nen von mehr als 11.000 der etwa 13.000 Pfle­ge­hei­me in Deutsch­land ent­hält. Sie liegt dem „Redak­ti­ons­netz­werk Deutsch­land” (Diens­tag­aus­ga­ben) vor.

Am stärks­ten stie­gen die Eigen­be­tei­li­gun­gen in Sach­sen-Anhalt, Sach­sen und Thü­rin­gen. Hier klet­ter­ten die Beträ­ge, die die Pfle­ge­be­dürf­ti­gen selbst auf­brin­gen müs­sen, um etwa zehn Pro­zent. Am tiefs­ten in die eige­ne Tasche grei­fen müs­sen der­zeit die Pfle­ge­be­dürf­ti­gen in Nord­rhein-West­fa­len. Hier lag der Eigen­an­teil zum 1. Sep­tem­ber die­sen Jah­res bei 2.406 Euro. Am 1. Okto­ber 2018 waren es noch 2.309 Euro gewe­sen. Es fol­gen das Saar­land mit 2.301 (2.178) Euro sowie Baden-Würt­tem­berg mit 2.250 (2.116) Euro. Im Mit­tel­feld lie­gen unter ande­rem Ber­lin mit 1.931 (1.856) Euro, Hes­sen mit 1.936 (1.783) Euro oder Bran­den­burg mit 1.646 (1.526) Euro. Am preis­wer­tes­ten sind Heim­plät­ze der­zeit in Meck­len­burg-Vor­pom­mern, wo 1.346 (1.238) Euro bezahlt wer­den müssen.

Bei den genann­ten Beträ­gen sind die Zuschüs­se der Pfle­ge­ver­si­che­rung bereits berück­sich­tigt. Als Haupt­ur­sa­che für die gestie­ge­nen Eigen­an­tei­le gel­ten Lohn­er­hö­hun­gen für das Pfle­ge­per­so­nal. Sie wer­den gegen­über Kran­ken­pfle­gern jedoch nach wie vor unter­durch­schnitt­lich bezahlt.

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