Ein­kaufs­gut­schein: Peter Bofin­ger for­dert 50-Euro für alle

Einkaufswagen - Drahtkorb - Schubwagen - REWE - Supermarkt Foto: Einkaufswagen vor einem Supermarkt, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Der Öko­nom Peter Bofin­ger for­dert steu­er­fi­nan­zier­te Ein­kaufs­gut­schei­ne für jeden Bundesbürger.

Das berich­tet der „Spie­gel”. Sei­ne Idee: Die „Lock­up-Vou­ch­er” sol­len nur in Betrie­ben ein­setz­bar sein, die durch den Coro­na-Shut­down hart getrof­fen wur­den und schlie­ßen muss­ten. Pro­fi­tie­ren könn­ten neben Geschäf­ten auch Restau­rants, Fit­ness­stu­di­os oder Kultureinrichtungen.

Um einen zu gro­ßen Andrang zu ver­mei­den, schlägt Bofin­ger vor, die Gut­schei­ne nach einem Zufalls­ver­fah­ren zuzu­tei­len und die Gül­tig­keit jeweils auf einen bestimm­ten Monat zu begren­zen. „Kon­zi­piert man das Pro­gramm für die Mona­te April bis Dezem­ber 2021, wür­de die zusätz­li­che Nach­fra­ge gleich­mä­ßig über die ver­blei­ben­den Mona­te des Jah­res ver­teilt”, sag­te der Volkswirt.

Bei 83 Mil­lio­nen Berech­tig­ten belie­fen sich die Kos­ten für den Fis­kus auf 4,15 Mil­li­ar­den Euro. Die Betrie­be könn­ten die Gut­schei­ne bei ihrer Bank wie Bar­geld ein­zah­len. Die Ban­ken wür­den die Wert­gut­schrif­ten an die Bun­des­bank wei­ter­rei­chen, die mit dem Finanz­mi­nis­te­ri­um abrech­nen wür­de. Das sei „admi­nis­tra­tiv ein­fach zu gestal­ten”, wirbt Bofin­ger. Nach dem Shut­down müss­ten „gezielt die Unter­neh­men und Selbst­stän­di­gen unter­stützt” wer­den, „die durch die Schlie­ßung ihres Betriebs mas­si­ve Ein­kom­mens­ver­lus­te hin­neh­men mussten”.