Seit November 2015 benötigt man nun zwingend den Wohnberechtigungsschein, der vom Vermieter ausgefüllt werden muss, sobald man beim Einwohnermeldeamt sich ab- beziehungsweise anmelden muss – auch bei mir war das heute der Fall. Da das Formular nicht „offiziell” angeboten wird, bieten wir es hier als Download an.
Nun, wenn man in naher Zukunft vor hat umzuziehen, braucht erst gar nicht „ganz einfach und geschmeidig” zum Einwohnermeldeamt zu dackeln, denn man benötigt seit letzten November zwingend das „Wohnungsgeberbescheinigung Bundesmeldegesetz”-Formular, das vom (ehemaligen) Vermieter auszufüllen ist.
Normalerweise war es zuvor immer der Fall, dass man sich ohne diverse Nachweise und/oder ähnliches beliebig ab- und anmelden beziehungsweise ummelden konnte. Manche Bezirke haben auch den (neuen) Mietvertrag verlangt, viele Bezirke war es jedoch aber ziemlich relativ. Auch diese Methode ist nicht mehr möglich.
Die großen Wohnungsgesellschaften haben schon entsprechende Vordrucke, die sie dann den Mietern aushändigen können, diverse kleine Unternehmen oder wie auch in meinem Fall ein Privatvermieter müssen halt zwingend das Formular benutzen, wenn sie den Vordruck nicht haben.
Hier und da gibt es diverse Vorlagen die man benutzen kann, enthalten aber meist immer oben den Vermerk „Muster”. Ob dieser dann auch so vom Bezirk akzeptiert wird, ist fraglich. Daher habe ich mein eigenes Formular von der Stadt einfach mal als PDF-Datei gescannt und hier hochgeladen.
Es reicht völlig aus, dass man es handschriftlich ausfüllen und letztendlich unten unterschreiben (vom Vermieter!) lässt. Muss nicht professionell sein oder was auch immer.
Überprüft werden die Angaben irgendwie nicht, was leicht lustig ist. Das Formular kann man sich ‑wenn man böse ist- auch einfach selbst ausfüllen und unterschreiben (was natürlich strafbar ist), ein Mietvertrag ist in diesem Fall dann doch eigentlich aussagekräftiger. Aber ok. Hallo Deutschland.