Essen: Ent­wi­che­ner Straf­ge­fan­ge­ner kehr­te vom Haft­ur­laub nicht zurück

Essen Hauptbahnhof - Südseite Foto: Südseite vom Essen Hauptbahnhof (Essen-Stadtkern/Südviertel)

Ein ent­wi­che­ner Straf­ge­fan­ge­ner kehr­te nach einem Haft­ur­laub nicht in die Jus­tiz­voll­zugs­an­stalt zurück. Bun­des­po­li­zis­ten nah­men ihn zufäl­lig am Haupt­bahn­hof fest.

Einen ent­wi­che­nen Straf­ge­fan­ge­nen konn­ten Ein­satz­kräf­te der Bun­des­po­li­zei ges­tern Mit­tag (14. Febru­ar 2019) im Esse­ner Haupt­bahn­hof fest­neh­men. Obwohl der Mann einen fal­schen Namen angab, konn­te dass nicht sei­ne Fest­nah­me verhindern.

Gegen 12:30 Uhr über­prüf­ten Bun­des­po­li­zis­ten den 26-jäh­ri­gen gebür­ti­gen Gel­sen­kir­che­ner im Esse­ner Haupt­bahn­hof. Ein Aus­weis­do­ku­ment konn­te der Mann nicht vor­zei­gen. Bei den Anga­ben sei­ner Per­so­na­li­en kor­ri­gier­te sich der 26-Jäh­ri­ge mehr­mals, was die Ein­satz­kräf­te „stut­zig” machte.

Daher wur­de er mit zur Wache genom­men, wo sei­ne Fin­ger­ab­drü­cke über­prüft wur­den. Dabei stell­te sich her­aus, dass der Gel­sen­kir­che­ner gelo­gen hat­te. Ermitt­lun­gen erga­ben, dass er eigent­lich bis zum Janu­ar 2020 in der JVA Bie­le­feld-Sen­ne ein­sit­zen müsste.

Eine Rück­spra­che mit der Haft­an­stalt ergab, dass der 26-Jäh­ri­ge aus einem Haft­ur­laub nicht zurück­ge­kehrt war. Dabei hal­fen ihm ges­tern die Bun­des­po­li­zis­ten und lie­fer­ten ihn in die Esse­ner JVA ein.

Von dort wur­de sein Rück­trans­port nach Bie­le­feld orga­ni­siert. Zudem wur­de ein Buß­geld­ver­fah­ren wegen fal­scher Namens­ga­be eingeleitet.

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