Essen: Wil­de Prü­ge­lei mit Kampf­ein­la­gen am Esse­ner Hauptbahnhof

Essen Hauptbahnhof - Südseite Foto: Südseite vom Essen Hauptbahnhof (Essen-Stadtkern/Südviertel)

Am Esse­ner Haupt­bahn­hof gab es am Sonn­tag­vor­mit­tag eine wil­de Prü­ge­lei mit Kampf­ein­la­gen. Durch Video­auf­nah­men konn­te die Bun­des­po­li­zei konn­te die Aus­ein­an­der­set­zung auf­ge­klärt werden.

Zu einer wil­den Prü­ge­lei mit Kampf­sport­ein­la­gen und Trit­ten zum Kopf kam es Sonn­tag­mit­tag (23. Sep­tem­ber 2018) auf einem Bahn­steig im Esse­ner Haupt­bahn­hof. Dabei konn­ten die spä­te­ren Ermitt­lun­gen der Bun­des­po­li­zei durch die neue Video­tech­nik im Haupt­bahn­hof unter­stützt wer­den. Wie wei­te­re Ermitt­lun­gen erga­ben, soll sich der Tat­ver­däch­ti­ge heu­te (24. Sep­tem­ber) mit einem Flug­ti­cket bei der Aus­län­der­be­hör­de mel­den, um nach­zu­wei­sen, dass er die Bun­des­re­pu­blik verlässt.

Gegen 14:00 Uhr wur­den Bun­des­po­li­zis­ten zum Bahn­steig (Gleis 4/6) im Esse­ner Haupt­bahn­hof geru­fen, weil sich dort zwei Män­ner prü­geln soll­ten. Vor Ort konn­ten die Ein­satz­kräf­te dank zahl­rei­cher Zeu­gen­hin­wei­se die bei­den Kon­tra­hen­ten feststellen.

Bei die­sen han­del­te es sich um einen 20-Jäh­ri­gen marok­ka­ni­schen Staats­an­ge­hö­ri­gen aus Bochum und sei­nen 22-jäh­ri­gen Wider­sa­cher aus Ratin­gen. Wie Zeu­gen­aus­sa­gen und die Auf­zeich­nun­gen der neu­en Video­tech­nik beleg­ten, kam es zuerst zur ver­ba­len Aus­ein­an­der­set­zung. Dar­auf­hin folg­te die Kör­per­ver­let­zung in des­sen Ver­lauf der 20-Jäh­ri­ge sei­nen Kon­tra­hen­ten angriff und teil­wei­se mit „Kampf­sport­ein­la­gen” auf die­sen los­ging und die­sen auch gegen den Kopf trat. Der Ratin­ger wehr­te sich und ver­such­te sich gegen den Marok­ka­ner zu verteidigen.

Bun­des­po­li­zis­ten brach­ten bei­de Per­so­nen zur Wache. Dort konn­te ermit­telt wer­den, dass sich der 20-Jäh­ri­ge, heu­te 24. Sep­tem­ber, mit einem Flug­ti­cket bei der zustän­di­gen Aus­län­der­be­hör­de mel­den soll, da er voll­zieh­bar aus­rei­se­pflich­tig ist. Sein Asyl­ver­fah­ren wur­de abgelehnt.

Die Bun­des­po­li­zei lei­te­te gegen den 20-Jäh­ri­gen ein Straf­ver­fah­ren wegen Belei­di­gung, Bedro­hung und gefähr­li­cher Kör­per­ver­let­zung ein.

Zur Durch­füh­rung eines beschleu­nig­ten Ver­fah­rens wur­de er vor­erst in Gewahr­sam genom­men. Nach Rück­spra­che mit der Jus­tiz wur­de er wie­der auf frei­en Fuß gesetzt, da die Vor­aus­set­zung des Ver­fah­rens nicht vorlagen.

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