EU: Fern­seh­pro­gramm auf allen End­ge­rä­ten durch eine neue Verordnung

Europäisches Parlament

Das euro­päi­sche Par­la­ment berät sich am 21. Juni 2017 über die neue Sat­Cab-Ver­ord­nung. Künf­tig soll man von jedem End­ge­rät aus das Fern­seh­pro­gramm ohne Ein­schrän­kun­gen sehen können.

Am Mitt­woch den 21. Juni 2017 wird sich das euro­päi­sche Par­la­ment über die neu bear­bei­te­te Sat­Cab-Ver­ord­nung bera­ten. Mit die­ser Ver­ord­nung soll es für Bür­ger mög­lich sein, über jeden Weg, wie bei­spiels­wei­se über Kabel und/oder WLAN und auf jedem End­ge­rät wie bei­spiels­wei­se Note­book, PC, Smart­phone und Tablets, das linea­re Fern­seh­pro­gramm anzuschauen.

Bis­her ist es näm­lich mög­lich, dass ein Bür­ger das Fern­seh­pro­gramm zum Bei­spiel über sein Fern­se­her mit Kabel sehen kann, jedoch nicht über WLAN am Com­pu­ter. Da die Rech­te für die Ver­brei­tung der linea­ren Pro­gram­me auf Basis ver­schie­de­ner Ver­trags­part­ner mit ver­schie­de­nen Mecha­nis­men ver­han­delt werden.

Aller­dings stößt die­se Sat­Cab-Ver­ord­nung aber auf har­te Kri­tik von Film­stu­di­os, da die­se befürch­ten, dass das Ter­ri­to­ri­al­prin­zip damit ein Ende nimmt. Denn bis­her kön­nen die Film­stu­di­os die Film­rech­te für jedes EU-Land ein­zeln ver­kau­fen. Aber wenn die Sat­Cab-Ver­ord­nung durch­geht, könn­te es bedeu­ten, dass die Anbie­ter die Mög­lich­keit haben könn­ten, dass sie die Filme/Serien in jedem ande­ren EU-Land auch zei­gen dür­fen. Somit könn­ten die Film­stu­di­os sin­ken­de Ein­nah­men befürchten.

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