Das europäische Parlament berät sich am 21. Juni 2017 über die neue SatCab-Verordnung. Künftig soll man von jedem Endgerät aus das Fernsehprogramm ohne Einschränkungen sehen können.
Am Mittwoch den 21. Juni 2017 wird sich das europäische Parlament über die neu bearbeitete SatCab-Verordnung beraten. Mit dieser Verordnung soll es für Bürger möglich sein, über jeden Weg, wie beispielsweise über Kabel und/oder WLAN und auf jedem Endgerät wie beispielsweise Notebook, PC, Smartphone und Tablets, das lineare Fernsehprogramm anzuschauen.
Bisher ist es nämlich möglich, dass ein Bürger das Fernsehprogramm zum Beispiel über sein Fernseher mit Kabel sehen kann, jedoch nicht über WLAN am Computer. Da die Rechte für die Verbreitung der linearen Programme auf Basis verschiedener Vertragspartner mit verschiedenen Mechanismen verhandelt werden.
Allerdings stößt diese SatCab-Verordnung aber auf harte Kritik von Filmstudios, da diese befürchten, dass das Territorialprinzip damit ein Ende nimmt. Denn bisher können die Filmstudios die Filmrechte für jedes EU-Land einzeln verkaufen. Aber wenn die SatCab-Verordnung durchgeht, könnte es bedeuten, dass die Anbieter die Möglichkeit haben könnten, dass sie die Filme/Serien in jedem anderen EU-Land auch zeigen dürfen. Somit könnten die Filmstudios sinkende Einnahmen befürchten.