EU: Neue Richt­li­ni­en für Tabak­pro­duk­te ins­be­son­de­re für E‑Zigaretten

Europäisches Parlament

Von dem Inkraft­tre­ten des neu­en Geset­zes der Tabak­pro­dukt-Richt­li­ni­en sind beson­ders die Nut­zer der E‑Zigarette betrof­fen. Das neue Gesetz tritt ab mor­gen den 19. Mai 2017 in Kraft.

Ab dem 19. Mai 2017 wird es ein neu­es Gesetz zu den Tabak­pro­dukt-Richt­li­ni­en geben. Für nor­ma­le Ziga­ret­ten­rau­cher gibt es nur eine neue Rege­lung, aller­dings meh­re­re für die Nut­zer der E‑Zigarette.

Das sind die neu­en Richtlinien:

  • Die Pro­duk­ti­on der Men­thol-Ziga­ret­ten wird abge­schafft. Jedoch kön­nen Men­thol-Ziga­ret­ten noch bis zum Mai im Jahr 2020 ver­kauft werden.
  • Die Liquid-Ein­hei­ten der E‑Zigaretten dür­fen nur noch als zehn-Mil­li­li­ter-Ein­hei­ten ver­kauft werden.
  • Beim Ver­kauf von E‑Zigaretten müs­sen die­se einen Bei­pack­zet­tel ent­hal­ten, der die Nut­zer über die Gefah­ren- und Risi­ken auf­klä­ren soll.
  • Pro Mil­li­li­ter Liquid darf nur noch zwan­zig Mil­li­gramm Niko­tin ent­hal­ten sein.
  • Stof­fe, die den Rauch­ge­ruch über­de­cken sol­len, wie zum Bei­spiel Kof­fe­in oder Tau­rin, wer­den verboten.
  • Auch ver­bo­ten wer­den außer­dem auch Liquid-Zusät­ze, die einen gesund­heit­li­chen Nut­zen ent­ste­hen las­sen sol­len, wie zum Bei­spiel Vitamin-Zusätze.

Sehr vie­le Men­schen den­ken, dass der Genuss von E‑Zigaretten weni­ger gesund­heits­schäd­lich als Rau­chen von Ziga­ret­ten sei. Das Krebs­for­schung in Hei­del­berg erklärt aber, dass das Damp­fen auch vie­le Gefah­ren für die Gesund­heit birgt.

Zum Bei­spiel sind die Zusät­ze im Liquid eben­so krebs­er­re­gend und unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen kön­ne man durch das Damp­fen noch viel mehr krebs­er­re­gen­de Alde­hyde frei­set­zen, als beim Rau­chen von Zigaretten.

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