Von dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes der Tabakprodukt-Richtlinien sind besonders die Nutzer der E‑Zigarette betroffen. Das neue Gesetz tritt ab morgen den 19. Mai 2017 in Kraft.
Ab dem 19. Mai 2017 wird es ein neues Gesetz zu den Tabakprodukt-Richtlinien geben. Für normale Zigarettenraucher gibt es nur eine neue Regelung, allerdings mehrere für die Nutzer der E‑Zigarette.
Das sind die neuen Richtlinien:
- Die Produktion der Menthol-Zigaretten wird abgeschafft. Jedoch können Menthol-Zigaretten noch bis zum Mai im Jahr 2020 verkauft werden.
- Die Liquid-Einheiten der E‑Zigaretten dürfen nur noch als zehn-Milliliter-Einheiten verkauft werden.
- Beim Verkauf von E‑Zigaretten müssen diese einen Beipackzettel enthalten, der die Nutzer über die Gefahren- und Risiken aufklären soll.
- Pro Milliliter Liquid darf nur noch zwanzig Milligramm Nikotin enthalten sein.
- Stoffe, die den Rauchgeruch überdecken sollen, wie zum Beispiel Koffein oder Taurin, werden verboten.
- Auch verboten werden außerdem auch Liquid-Zusätze, die einen gesundheitlichen Nutzen entstehen lassen sollen, wie zum Beispiel Vitamin-Zusätze.
Sehr viele Menschen denken, dass der Genuss von E‑Zigaretten weniger gesundheitsschädlich als Rauchen von Zigaretten sei. Das Krebsforschung in Heidelberg erklärt aber, dass das Dampfen auch viele Gefahren für die Gesundheit birgt.
Zum Beispiel sind die Zusätze im Liquid ebenso krebserregend und unter bestimmten Voraussetzungen könne man durch das Dampfen noch viel mehr krebserregende Aldehyde freisetzen, als beim Rauchen von Zigaretten.