Nutzer von Streaming-Diensten, wie zum Beispiel Amazon Prime, Maxdome und Netflix, haben bald die Möglichkeit, das Angebot der kostenpflichtigen Streaming-Dienste europaweit nutzen zu können.
Am 18. Mai 2017 wurde vom europäischen Parlament beschlossen, das Nutzer von Streaming-Abos zukünftig die Inhalte dieser Streaming-Dienste EU-weit nutzen dürfen (können sollen). Bisher kann man die Inhalte nicht nutzen, wenn man sich zum Beispiel auf einer Reise im Ausland befindet. Jetzt muss der Gesetzesentwurf nur noch formell vom EU-Ministerrat gebilligt werden.
GeoBlocking nennt sich die im Internet eingesetzte Technik, die den Zugriff auf diese Inhalte anhand der länderspezifischen IP-Adresse sperrt. Gesperrt werden die Inhalte dann meist aus Schutz des Urheberrechts, beziehungsweise wegen geltenden Lizenzverträgen der Firmen.
Nun sieht der Gesetzesentwurf es aber so vor, das EU-Bürger auch in allen anderen EU-Ländern die gesamten Produktpalette nutzen können sollen, für die sie in ihren Heimatland Abo-Gebühren bezahlen. Bisher sollen nur kostenpflichtige Dienste betroffen sein, beziehungsweise eine Ausnahme bilden. Angebote wie Spotify Free bleiben demnach aus.
Da die Urheberrechtslizenzen von Land zu Land unterschiedlich sein können, dürfen Anbieter dieser Streaming-Dienste allerdings zum Schutz der Urheberrechtslizenzen „wirksame und zumutbare” Maßnahmen ergreifen. Darunter fällt zum Beispiel die Überprüfung der IP-Adressen, öffentlich verfügbaren Steuerinformationen, Personalausweis und die Postanschrift.