Mit einem kostenpflichtigen Streaming-Abonnement kann man ab dem 01. April 2018 den Dienst auch im EU-Ausland verwenden. Ab dort greift die von der EU verordnete Portabilitätsverordnung.
Das Europäische Parlament hat am 18. Mai 2017 beschlossen, das Nutzer von Streaming-Abos zukünftig die Inhalte der Streaming-Dienste EU-weit nutzen dürfen (können sollen). Bisher kann man die Inhalte nicht nutzen, wenn man sich zum Beispiel auf einer Reise im Ausland befindet.
Nun gab man ein finales Datum bekannt, ab wann die Anbieter sich an die sogenannte Portabilitätsverordnung halten müssen. Ab dem 01. April 2018 müssen sich die Anbieter an die neue Verordnung halten und die Abonnenten eine EU-übergreifende Nutzung erlauben.
Das bedeutet, dass man beispielsweise ein Netflix-Abonnement auch im EU-Ausland verwenden kann, ohne, dass der Zugang verwehrt wird. Die Verordnung greift aber nur bei Diensten, wofür man auch (monatlich) zahlt. Ein Spotify Free-Nutzer zählt zum Beispiel nicht darunter.
Da die Urheberrechtslizenzen von Land zu Land unterschiedlich sein können, dürfen Anbieter dieser Streaming-Dienste allerdings zum Schutz der Urheberrechtslizenzen „wirksame und zumutbare” Maßnahmen ergreifen. Darunter fällt zum Beispiel die Überprüfung der IP-Adressen, öffentlich verfügbaren Steuerinformationen, Personalausweis und die Postanschrift.