EuGH: Deutsch­land ver­ur­teilt wegen Stickstoffdioxid-Belastung

Auspuff - Auto - Straße Foto: Sicht auf den Auspuff eines Fahrzeugs, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Der Euro­päi­sche Gerichts­hof hat Deutsch­land im Zusam­men­hang mit der jah­re­lan­gen Über­schrei­tung von Grenz­wer­ten für Stick­stoff­di­oxid verurteilt.

Damit sei EU-Recht gebro­chen wor­den, urteil­ten die Luxem­bur­ger Rich­ter am Don­ners­tag. Die EU-Kom­mis­si­on hat­te die Kla­ge gegen Deutsch­land wegen zu hoher Stick­stoff­di­oxid-Wer­te im Jahr 2018 ein­ge­reicht. Der Vor­wurf lau­te­te, dass kei­ne geeig­ne­ten Maß­nah­men ergrif­fen wor­den sei­en, um die Zeit­räu­me, in denen die Grenz­wer­te über­schrit­ten wer­den, so kurz wie mög­lich zu halten.

Kon­kret soll Deutsch­land in ins­ge­samt 26 Gebie­ten den Jah­res­grenz­wert für Stick­stoff­di­oxid seit 2010 sys­te­ma­tisch und fort­dau­ernd über­schrit­ten haben. Zuletzt hat­te sich die Luft­qua­li­tät in Deutsch­land aller­dings teil­wei­se deut­lich ver­bes­sert. Ursa­che dafür dürf­te unter ande­rem auch die Coro­na­kri­se sein. Der Grenz­wert liegt bei 40 Mikro­gramm NO2 pro Kubik­me­ter Luft im Jah­res­mit­tel. Für das Jahr 2020 stell­te das Umwelt­bun­des­amt nur in sechs Städ­ten Grenz­wert­über­schrei­tun­gen fest – dar­un­ter Mün­chen, Stutt­gart und Hamburg.

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