EuGH: Face­book muss Hass­pos­tings welt­weit löschen

Facebook - Logo - Facebook-Logo - blau - weiß - social media Foto: Facebook, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Online-Diens­te wie Face­book kön­nen dazu gezwun­gen wer­den, Hass­pos­tings und für rechts­wid­rig erklär­te wort- und sinn­glei­che und Kom­men­ta­re zu entfernen.

Das ent­schied der Euro­päi­sche Gerichts­hof (EuGH) am Don­ners­tag in Luxem­burg. Das EU-Recht ver­weh­re es nicht, dass eine sol­che Ver­fü­gung im Rah­men des ein­schlä­gi­gen inter­na­tio­na­len Rechts welt­weit zur Wir­kung gelan­ge, des­sen Berück­sich­ti­gung Sache der Mit­glied­staa­ten sei, hieß es zur Begründung.

Die ehe­ma­li­ge öster­rei­chi­sche Grü­nen-Poli­ti­ke­rin Eva Gla­wi­sch­nig-Pie­sc­zek hat­te gegen Face­book vor den öster­rei­chi­schen Gerich­ten geklagt. Sie hat­te bean­tragt, dass dem sozia­len Netz­werk auf­ge­tra­gen wer­de, einen von einem Face­book-Nut­zer ver­öf­fent­lich­ten Kom­men­tar, der sie in ihrer Ehre belei­digt habe, sowie wort- und sinn­glei­che Behaup­tun­gen zu löschen. Der Nut­zer hat­te auf sei­ner Pro­fil­sei­te einen Arti­kel eines öster­rei­chi­schen Online-Nach­rich­ten­ma­ga­zins geteilt, was auf die­ser Sei­te eine soge­nann­te „Thumb­nail-Vor­schau” von der ursprüng­li­chen Web­sei­te gene­rier­te, die den Titel die­ses Arti­kels, eine kur­ze Zusam­men­fas­sung davon sowie ein Foto von Gla­wi­sch­nig-Pie­sc­zek enthielt.

Der Face­book-Nut­zer pos­te­te zudem einen Kom­men­tar zu die­sem Arti­kel, der nach den Fest­stel­lun­gen des Obers­ten Gerichts­hofs in Öster­reich geeig­net sei, Gla­wi­sch­nig-Pie­sc­zek in ihrer Ehre zu belei­di­gen, sie zu beschimp­fen und zu dif­fa­mie­ren. Die­ser Bei­trag konn­te von jedem Nut­zer von Face­book abge­ru­fen wer­den. Der Obers­te Gerichts­hof in Öster­reich hat­te sich dar­auf­hin an den Euro­päi­schen Gerichts­hof gewandt, um die Aus­le­gung der Richt­li­nie über den elek­tro­ni­schen Geschäfts­ver­kehr zu klären.

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