Euro­vi­si­on Song Con­test: Russ­land vom Musik­wett­be­werb ausgeschlossen

Fernbedienung - Fernsehzuschauer - Fernseher - Wohnzimmer Foto: Fernsehzuschauer mit einer Fernbedienung, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Russ­land darf in die­sem Jahr nicht am Euro­vi­si­on Song Con­test teil­neh­men. Das teil­te die Euro­päi­sche Rund­funk­uni­on am Frei­tag mit.

Die Ent­schei­dung spie­ge­le die Besorg­nis wider, dass ange­sichts der bei­spiel­lo­sen Kri­se in der Ukrai­ne die Auf­nah­me eines rus­si­schen Bei­trags in den dies­jäh­ri­gen Wett­be­werb den Wett­be­werb in Ver­ruf brin­gen wür­de, hieß es zur Begrün­dung. Der „Euro­vi­si­on Song Con­test” soll vom 10. bis zum 14. Mai in der ita­lie­ni­schen Stadt Turin statt­fin­den, nach­dem die ita­lie­ni­sche Band Manes­kin den Euro­vi­si­on Song Con­test 2021 in Rot­ter­dam gewon­nen hatte.

Russ­land hat­te 2008 gewon­nen und den Wett­be­werb dann auch im nächs­te Jahr aus­ge­tra­gen. Beim ESC 2017 in Kiew kam es bereits zu einem Eklat, weil die rus­si­sche Teil­neh­me­rin aus Sicht der Ukrai­ne zuvor ille­gal auf die Halb­in­sel Krim ein­ge­reist war und daher nicht in das Gast­ge­ber­land ein­rei­sen durf­te. Ein ande­rer Inter­pret wur­de nicht aus­ge­wählt und Russ­land zog sich zurück.

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