Even­tim: Zusätz­li­che Kos­ten für das Ticket-Aus­dru­cken daheim verboten

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Das Han­sea­ti­sche Ober­lan­des­ge­richt Bre­men hat ent­schie­den, dass Even­tim kei­ne zusätz­li­chen Kos­ten für selbst aus­ge­druck­te Tickets ver­lan­gen darf. Even­tim hat gegen das Urteil Rechts­mit­tel eingeleitet.

Das Ticket-Unter­neh­men Even­tim wur­de von der Ver­brau­cher­zen­tra­le Nord­rhein-West­fa­len ver­klagt. Grund dafür war, dass Even­tim von den Kun­den zusätz­li­che Gebüh­ren (2,50 Euro) ver­langt, wenn die Kun­den ihre Tickets daheim selbst ausdrucken.

Das Ober­lan­des­ge­richt hat ent­schie­den, dass Even­tim nun kei­ne zusätz­li­chen Kos­ten mehr dafür ver­lan­gen darf, denn die ver­wen­de­ten Klau­seln sei­en intrans­pa­rent. Denn für den Ver­käu­fer ent­ste­hen bei Selbst­aus­dru­cken kei­ne eige­nen Auf­wen­dun­gen, für wel­chen sie Ersatz ver­lan­gen kön­nen. Even­tim hat gegen die­ses Urteil Rechts­mit­tel ein­ge­legt und geht davon aus, dass das Gesetz es vor dem Bun­des­ge­richts­hof kei­nen Bestand haben wird.

Die Ver­brau­cher­zen­tra­le rät Per­so­nen die zusätz­li­che Kos­ten für selbst aus­ge­druck­te Tickets bezahlt haben, ihre Bele­ge auf­zu­be­wah­ren, denn viel­leicht kann man bald die­se Ser­vice-Gebüh­ren wie­der zurückverlangen.

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