Deut­sche Tele­kom: Daten­schutz­män­gel bei Smart Spea­k­er „Hal­lo Magenta”

Telekom - Deutsche Telekom - Logo - Haus - Gebäude Foto: Sicht auf das Deutsche Telekom-Logo, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Deut­sche Tele­kom gerät wegen Daten­schutz­män­geln bei ihrem smar­ten Laut­spre­cher „Hal­lo Magen­ta” in die Kri­tik von Daten- und Verbraucherschützern.

Das Kon­zept, mit dem Daten­schutz als Stand­ort­vor­teil in Euro­pa zu wer­ben, fin­de er zwar „grund­sätz­lich wich­tig und gut”, sag­te der Ham­bur­ger Daten­schutz­be­auf­trag­te Johan­nes Cas­par dem „Han­dels­blatt” (Mitt­wochs­aus­ga­be). Die Aus­sa­gen des Kon­zerns zu Daten­schutz­fra­gen lie­ßen „jedoch Zwei­fel offen”.

Kon­kret bemän­gelt der Ham­bur­ger Daten­schutz­be­auf­trag­te, dass sich die Tele­kom ent­ge­gen ihres Wer­be­ver­spre­chens, die Ver­ar­bei­tung der Nut­zer­da­ten erfol­ge aus­schließ­lich inner­halb der Euro­päi­schen Uni­on, in der Daten­schutz­er­klä­rung das Recht ein­räumt, die Daten auch von Dienst­leis­tern außer­halb der EU aus­wer­ten zu lassen.

Zudem sei, anders als von der Tele­kom vor­ge­se­hen, „eine infor­mier­te Ein­wil­li­gung im Rah­men des Opt-In-Prin­zips erfor­der­lich”, so Cas­par wei­ter. „Mit der Erfül­lung eines Ver­trags zu argu­men­tie­ren ist pro­ble­ma­tisch, da die Ver­trags­er­fül­lung gegen­über dem Kun­den eben nicht die manu­el­le Aus­wer­tung von des­sen Sprach­nach­rich­ten erfor­dert”, so der Ham­bur­ger Daten­schutz­be­auf­trag­te. Um auf­ge­klärt ein­zu­wil­li­gen, müs­se der Kun­de „trans­pa­rent” dar­über infor­miert wer­den, dass die Sprach­da­ten gespei­chert und aus­ge­wer­tet wür­den und dass ein „nicht uner­heb­li­ches Risi­ko von Fehl­ak­ti­vie­run­gen in sei­nem Umfeld” bestehe, sag­te Caspar.

Vor­be­hal­te äußer­te auch Den­nis Rom­berg vom Ver­brau­cher­zen­tra­le Bun­des­ver­band (VZBV). Es erschlie­ße sich nicht, wie­so Daten außer­halb der EU über­tra­gen wer­den müss­ten, sag­te Rom­berg. „Hier könn­te man das Daten­schutz­ver­spre­chen wirk­lich ernst neh­men und es gar nicht zu sol­chen Situa­tio­nen kom­men las­sen und somit das Ver­trau­en der Ver­brau­cher in den Dienst wirk­lich stär­ken”, so der Daten­schutz­ex­per­te weiter.

Es gehe außer­halb der EU nicht um Daten­ver­ar­bei­tung, son­dern um „War­tungs­zu­grif­fe eines unse­rer Dienst­leis­ter”, teil­te die Tele­kom dem „Han­dels­blatt” auf Nach­fra­ge mit. Dabei kön­ne es sich um „Soft­ware­up­dates han­deln oder um Not­fall-Ein­grif­fe”, sol­che Ein­grif­fe dürf­ten jedoch nicht zur geziel­ten Aus­wer­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten ver­wen­det werden.

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