Extre­mis­ten: Bun­des­re­gie­rung weiß von 24 Feindeslisten

Demonstration - Rechtsextreme - Menschen - Personen - Männer - Frauen - Demo Foto: Rechtsextreme auf einer Demo, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Seit 2010 haben Extre­mis­ten in der Bun­des­re­pu­blik nach Kennt­nis der Sicher­heits­be­hör­den ins­ge­samt 24 soge­nann­te Fein­des­lis­ten veröffentlicht.

Das erklär­te die Bun­des­re­gie­rung auf eine Anfra­ge der FDP-Frak­ti­on, über die die „Welt” (Frei­tag­aus­ga­be) berich­tet. Die Doku­men­te hät­ten sich gegen „poli­tisch und gesell­schaft­lich enga­gier­te Per­so­nen und Orga­ni­sa­tio­nen” gerich­tet. Die Bun­des­re­gie­rung mach­te kei­ne Anga­ben dar­über, in wel­chem Extre­mis­mus­be­reich die Fein­des­lis­ten zu ver­or­ten sind. Laut der „Welt” unter Beru­fung auf eige­ne Infor­ma­tio­nen soll es sich jedoch um Lis­ten aus dem Rechts- und Links­extre­mis­mus handeln.

Unter Fein­des­lis­ten defi­niert die Bun­des­re­gie­rung Daten­samm­lun­gen, „vor allem Adress­da­ten, aber auch Infor­ma­tio­nen über per­sön­li­che Umstän­de oder Fotos”, die ver­öf­fent­licht und mit „aus­drück­li­chen oder sub­ti­len Dro­hun­gen” ver­bun­den wer­den. Zwan­zig der 24 Samm­lun­gen waren laut Bun­des­re­gie­rung im Inter­net abruf­bar. Die genau­en Inter­net­sei­ten wie­der­um mach­te die Regie­rung nicht publik. Der ange­ge­be­ne Grund dafür: Dies wür­de Infor­ma­tio­nen über die Arbeit des Bun­des­am­tes für Ver­fas­sungs­schutz offen­ba­ren. Eine Auf­schlüs­se­lung der Her­kunft der Ver­fas­ser nach Bun­des­län­dern wur­de nicht gemacht, da der „Ursprung die­ser Samm­lun­gen in der Regel nicht loka­li­siert wer­den kann”.

Das Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um hat vor Kur­zem einen Vor­schlag für eine gesetz­li­che Neu­re­ge­lung zur „Ver­bes­se­rung des straf­recht­li­chen Schut­zes gegen soge­nann­te Fein­des­lis­ten” vor­ge­legt. Die Ver­brei­tung mit Daten ver­meint­li­cher poli­ti­scher Geg­ner soll ein eige­ner Straf­be­stand werden.

Der FDP-Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Jür­gen Mar­tens hält die Ein­füh­rung eines neu­en Straf­tat­be­stands für „ver­tret­bar”, da von Fein­des­lis­ten heu­te eine „abs­trak­te Gefähr­dung” aus­ge­he. „Die Sicher­heits­be­hör­den sind aber weit davon ent­fernt sind, ein umfas­sen­des Bild zu haben”, kri­ti­sier­te der Rechts­an­walt. Viel­mehr habe die Regie­rung kei­ne Erkennt­nis­se über ein­ge­lei­te­te Ermitt­lungs­ver­fah­ren mit Bezug auf sol­che Lis­ten. Der Infor­ma­ti­ons­da­ten­aus­tausch zwi­schen Bund und Län­dern müs­se hier „deut­lich bes­ser werden”.

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