EZB: Pan­de­mie-Not­fall­an­kauf­pro­gramm wird auslaufen

EZB - Europäische Zentralbank - FFM - Frankfurt am Main - Bank - Zentralbank - Hochhaus - Gebäude Foto: Sicht auf die Europäische Zentralbank, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Euro­päi­sche Zen­tral­bank will das Pan­de­mie-Not­fall­an­kauf­pro­gramm Ende März 2022 aus­lau­fen lassen.

Das teil­te die Noten­bank am Don­ners­tag mit. Die Fort­schrit­te bei der wirt­schaft­li­chen Erho­lung ermög­lich­ten eine schritt­wei­se Redu­zie­rung des Tem­pos der Anlei­hen­käu­fe in den kom­men­den Quar­ta­len, hieß es zur Begrün­dung. Der Reinves­ti­ti­ons­ho­ri­zont für das PEPP soll unter­des­sen ver­län­gert wer­den. Man wol­le den Bestand an Anlei­hen bis Ende 2024 kon­stant hal­ten. Die EZB hält sich zudem offen, Net­to­käu­fe im Rah­men des PEPP bei Bedarf wie­der auf­zu­neh­men, „um nega­ti­ven Schocks im Zusam­men­hang mit der Pan­de­mie entgegenzuwirken”.

Ins­ge­samt setzt die EZB ihre ultra­lo­cke­re Geld­po­li­tik wei­ter­hin fort. Der EZB-Rat beschloss am Don­ners­tag unter ande­rem, die Zins­sät­ze nicht anzu­tas­ten. Damit bleibt der Zins­satz der Haupt­re­fi­nan­zie­rungs­ge­schäf­te bei 0,00 Pro­zent, der Spit­zen­re­fi­nan­zie­rungs­satz bei 0,25 Pro­zent. Für Ein­la­gen bei der EZB müs­sen Ban­ken wei­ter­hin Straf­zin­sen in Höhe von 0,50 Pro­zent zah­len. Dies war all­ge­mein so erwar­tet wor­den. Seit Sep­tem­ber 2019 gel­ten die­se Kon­di­tio­nen bereits.

Der Rat gehe davon aus, dass die Leit­zin­sen auf ihrem aktu­el­len oder einem nied­ri­ge­ren Niveau blei­ben wer­den, bis die Infla­ti­on weit vor Ende des Pro­jek­ti­ons­ho­ri­zonts und dau­er­haft für den Rest die­ses Zeit­raums zwei Pro­zent errei­che, hieß es in einer Mit­tei­lung der EZB. Mit­tel­fris­tig müs­se sich die Infla­ti­on bei zwei Pro­zent sta­bi­li­sie­ren. Dies kön­ne auch eine Über­gangs­zeit bedeu­ten, in der die Infla­ti­on „mode­rat” über dem Ziel­wert lie­ge, so die Noten­bank weiter.

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