Face­book: Donald Trump für ins­ge­samt zwei Jah­re gesperrt

Donald Trump - Präsident - Vereinigte Staaten von Amerika - Politiker - USA Foto: Präsident der Vereinigten Staaten Donald Trump, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die US-Fir­ma Face­book sperrt die Accounts des ehe­ma­li­gen US-Prä­si­den­ten Donald Trump für ins­ge­samt zwei Jahre.

Das teil­te das Unter­neh­men am Frei­tag­nach­mit­tag (Orts­zeit) mit. „Wir sper­ren sei­ne Kon­ten für zwei Jah­re ab dem Datum der ers­ten Sper­rung am 7. Janu­ar die­ses Jah­res”, hieß es in einer Mit­tei­lung. Im ver­gan­ge­nen Monat hat­te das Auf­sichts­gre­mi­um die Sper­rung der Face­book- und Insta­gram-Kon­ten des ehe­ma­li­gen US-Prä­si­den­ten durch Face­book bestä­tigt, „nach­dem er am 6. Janu­ar die Men­schen gelobt hat­te, die im Kapi­tol gewalt­tä­tig waren, in der es heißt, dass es „für Face­book nicht ange­mes­sen war, die unbe­stimm­te und maß­lo­se Stra­fe der unbe­fris­te­ten Sper­re zu ver­hän­gen”. Der Vor­stand wies uns an, die Ent­schei­dung zu über­prü­fen und klar und ver­hält­nis­mä­ßig zu reagie­ren, und gab eine Rei­he von Emp­feh­lun­gen zur Ver­bes­se­rung unse­rer Richt­li­ni­en und Pro­zes­se”, hieß es.

Das habe nun zu der Ent­schei­dung geführt. „Ange­sichts der Schwe­re der Umstän­de, die zur Sus­pen­die­rung von Herrn Trump geführt haben, glau­ben wir, dass sei­ne Hand­lun­gen einen schwe­ren Ver­stoß gegen unse­re Regeln dar­stell­ten, der die höchs­te Stra­fe ver­dient, die nach den neu­en Durch­set­zungs­pro­to­kol­len ver­füg­bar ist”, so der US-Kon­zern. Am Ende die­ses Zeit­raums wer­de man Exper­ten hin­zu­zie­hen, um zu beur­tei­len, ob das Risi­ko für die öffent­li­che Sicher­heit zurück­ge­gan­gen sei. „Wir wer­den exter­ne Fak­to­ren bewer­ten, dar­un­ter Fäl­le von Gewalt, Beschrän­kun­gen fried­li­cher Ver­samm­lun­gen und ande­re Anzei­chen für zivi­le Unru­hen. Wenn wir fest­stel­len, dass immer noch ein ernst­haf­tes Risi­ko für die öffent­li­che Sicher­heit besteht, wer­den wir die Beschrän­kung für einen bestimm­ten Zeit­raum ver­län­gern und eine Neu­be­wer­tung fort­set­zen, bis die­ses Risi­ko zurück­ge­gan­gen ist”, hieß es.

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