Face­book: Donald Trump wird neben Twit­ter auch hier gesperrt

Facebook - Hauptquartier - Vorderansicht - Mauer - Daumen hoch - Like - USA - Kalifornien Foto: Facebook Hauptquartier Vorderansicht (USA/Kalifornien), Urheber: Facebook

Nach Twit­ter hat auch Face­book das Benut­zer­kon­to von US-Prä­si­dent Donald Trump gesperrt und sogar noch ein paar Stun­den draufgelegt.

„We‘ve asses­sed two poli­cy vio­la­ti­ons against Pre­si­dent Trump‘s Page which will result in a 24-hour fea­ture block, mea­ning he will lose the abili­ty to post on the plat­form during that time”, teil­te Face­book am Mitt­woch­abend (Orts­zeit) mit. Twit­ter hat­te zuvor eine 12-Stun­den-Sper­re ange­kün­digt.

Außer­dem sei das jüngs­te Video von Trump sowohl von Face­book als auch von Insta­gram ent­fernt wor­den, hieß es. Dar­in ruft Trump sei­ne Anhän­ger zwar auf, „fried­lich” zu blei­ben, wie­der­hol­te aber erneut sei­nen Vor­wurf eines groß­an­ge­leg­ten Wahlbetrugs.

Face­book teil­te wei­ter mit, die Erstür­mung des Kapi­tols als „Not­si­tua­ti­on” zu betrach­ten. Bei­trä­ge im Netz­werk, die die Legi­ti­mi­tät des Wahl­er­geb­nis­ses in Zwei­fel zie­hen, sol­len mit einem auto­ma­ti­schen Hin­weis ver­se­hen wer­den: „Joe Biden has been elec­ted Pre­si­dent with results that were cer­ti­fied by all 50 sta­tes. The US has laws, pro­ce­du­res, and estab­lished insti­tu­ti­ons to ensu­re the peaceful trans­fer of power after an elec­tion.” Die Vor­gän­ge zei­gen, wel­che Bedeu­tung Face­book und Twit­ter mitt­ler­wei­le haben.

Für Trump ist die Sper­re sei­ner Benut­zer­kon­ten ein Ver­lust sei­ner direk­ten Kom­mu­ni­ka­ti­ons­mög­lich­keit mit der Öffent­lich­keit. Der ihm frü­her zuge­neig­te US-Nach­rich­ten­sen­der Fox News, bei dem Trump oft ein­fach per Tele­fon anrief und sich ins Pro­gramm schal­ten ließ, hat sich im Zuge der ver­lo­re­nen US-Wahl auch schon vom Prä­si­den­ten distanziert.

Unter­des­sen gibt es Berich­te, in Washing­ton wer­de nach den Ereig­nis­sen vom Mitt­woch eine Amts­ent­he­bung nach dem 25. Zusatz­ar­ti­kel zur Ver­fas­sung der Ver­ei­nig­ten Staa­ten vor­be­rei­tet. Dem­nach kann der Vize­prä­si­dent mit Zustim­mung des Kabi­netts und des Kon­gres­ses auch gegen den Wil­len des Prä­si­den­ten des­sen Amts­un­fä­hig­keit fest­stel­len. Und das, obwohl die Amts­zeit eigent­lich in weni­ger als zwei Wochen sowie­so endet.

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