Knapp 11.000 Angehörige von Flüchtlingen warten auf einen Termin in deutschen Auslandsvertretungen für ein Visum zum Familiennachzug.
Insgesamt 10.974 Terminanfragen für einen Familiennachzug zu einem Geflüchteten mit subsidiären Schutzstatus liegen laut Bundesregierung Stand Ende März bei diversen Botschaften vor, etwa im Libanon, im Nordirak oder in der Türkei. Das geht aus der Antwort einer Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor, über die die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Dienstagausgaben) berichten.
Die Zahl der monatlich erteilten Visa für den Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten liegt laut Bundesregierung weiterhin deutlich unter der per Gesetz beschlossenen Grenze von 1.000 Personen pro Monat. Im Januar 2021 erteilten die deutschen Auslandsvertretungen demnach nur 264 Visa für den Familiennachzug zu einem Geflüchteten in Deutschland. Im Februar waren es 473, im März 442 und im April 363 Visa.
2018 hatten sich Union und SPD nach einem langen Streit auf ein Kontingent für den Familiennachzug von subsidiär geschützten Flüchtlingen nach Deutschland geeinigt, nach dem bis zu 1000 Angehörige pro Monat kommen können. Die Innenexpertin der Linksfraktion im Bundestag,
Ulla Jelpke, kritisierte die Bundesregierung scharf. „Es ist eine Schande, dass derzeit nur wenigen hundert Angehörigen von subsidiär Schutzberechtigten im Monat der Familiennachzug ermöglicht wird – das entspricht nicht einmal der Hälfte des ohnehin verfassungswidrigen Kontingents”, sagte Jelpke den Funke-Zeitungen. Viele betroffene Familien seien „nun schon seit Jahren getrennt, häufig geht es um Eltern mit Kindern, deren alltägliches Leiden man sich kaum vorstellen kann”.
Jelpke hob hervor: „Hier muss dringend etwas passieren.” Die Bundesregierung teilte in der Antwort an die Linkspartei mit: „Durch Personalaufstockung und temporäre Verstärkung im Rahmen von Abordnungen wurden zusätzliche Kapazitäten geschaffen.” Mittelfristig sei daher „mit einer beschleunigten Annahme und Bearbeitung der Visumanträge” zu rechnen, insbesondere nach Wegfall der pandemiebedingten Einschränkungen.