Finanz­amt: Chi­ne­si­sche Händ­ler mel­den sich ver­mehrt an

Amazon - Amazon.de - Paket - Schrift - Päckchen - Verpackung Foto: Sicht auf ein Amazon Päckchen, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Immer mehr Händ­ler aus Chi­na las­sen sich bei den deut­schen Steu­er­be­hör­den registrieren.

Das geht, wie der „Spie­gel” in sei­ner aktu­el­len Aus­ga­be berich­tet,  aus einer Ant­wort des Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­ums auf eine Klei­ne Anfra­ge der Lin­ken her­vor. Bis Anfang Mai haben sich rund 64.000 Unter­neh­men aus Chi­na, Hong­kong oder Tai­wan beim zustän­di­gen Finanz­amt Ber­lin-Neu­kölln ange­mel­det. Anfang 2019 waren es erst etwa 7.700 Unter­neh­men, zwei Jah­re zuvor nur 432. „Es kann davon aus­ge­gan­gen wer­den, dass die weit über­wie­gen­de Anzahl der regis­trier­ten Unter­neh­men im Online­han­del tätig ist”, heißt es in der Antwort.

Damit zeigt offen­bar ein Ende 2018 ver­ab­schie­de­tes Gesetz gegen Umsatz­steu­er­be­trug Wir­kung. Es ver­pflich­tet Platt­for­men wie Ama­zon, Steu­er­da­ten ihrer Ver­käu­fer zu erfas­sen. Sie kön­nen zudem für die Hin­ter­zie­hung von Umsatz­steu­er haft­bar gemacht wer­den. Der Bun­des­rech­nungs­hof mahn­te das Finanz­mi­nis­te­ri­um jedoch wie­der­holt, im Netz auch aktiv nach Steu­er­hin­ter­zie­hern zu fahnden.

Es sei posi­tiv, dass die Zahl der steu­er­lich regis­trier­ten Händ­ler wei­ter zuneh­me, sagt Lin­ken-Finanz­po­li­ti­ker Fabio De Masi, doch igno­rie­re das Finanz­mi­nis­te­ri­um die Emp­feh­lung des Rech­nungs­hofs. Es unter­neh­me „kei­ner­lei Anstren­gun­gen, um das Aus­maß des Umsatz­steu­er­be­tru­ges in der „Steu­er­oa­se Inter­net” abzu­schät­zen”. Vie­le Händ­ler aus Asi­en bie­ten Waren mit deut­scher Umsatz­steu­er an, die sich deut­sche Gewer­be­kun­den dann vom Finanz­amt erstat­ten las­sen. Ob das auch zuläs­sig und die Umsatz­steu­er von Asi­en aus nach Deutsch­land abge­führt wird, ist aber in vie­len Fäl­len zweifelhaft.

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