Frank­furt: Mör­der von Rudolph Mos­ham­mer wird abgeschoben

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Der ver­ur­teil­te Mör­der des Münch­ner Mode­ma­chers Rudolph Mos­ham­mer wird von Frank­furt am Mein in sein Hei­mat­land Irak abgeschoben.

Dort soll er nach der Lan­dung mit einer Lini­en­ma­schi­ne in Bag­dad auf frei­en Fuß kom­men, wie aus infor­mier­ten Krei­sen ver­lau­te­te. Herisch A., heu­te 43 Jah­re alt, saß für den Mord an Mos­ham­mer 18 Jah­re im Gefäng­nis. Das zustän­di­ge Regens­bur­ger Land­ge­richt hat­te eine Ent­las­sung in Deutsch­land abge­lehnt, der Abschie­bung aber zuge­stimmt. Auch die zustän­di­ge Münch­ner Staats­an­walt­schaft und A.s Ver­tei­di­ger hat­ten sich für die­se Lösung ein­ge­setzt. Der getö­te­te Mode­de­si­gner Mos­ham­mer war durch sein exzen­tri­sches Auf­tre­ten in der Öffent­lich­keit bun­des­weit bekannt. Zu sei­nen Mar­ken­zei­chen gehör­ten unter ande­rem eine extra­va­gan­te Perü­cke und ein York­shire-Ter­ri­er namens „Dai­sy”.

Mos­ham­mers Ermor­dung in Grün­wald sowie sei­ne Beer­di­gung im Jahr 2005 zogen ein gro­ßes Medi­en­echo nach sich. Nach Aus­sa­gen des damals ver­schul­de­ten und psy­chisch kran­ken Herisch A. hat­te ihn Mos­ham­mer nahe dem Münch­ner Haupt­bahn­hof ange­spro­chen und ihm „2.000 Euro Lohn für sexu­el­le Dienst­leis­tun­gen” in Aus­sicht gestellt. Im Haus Mos­ham­mers sei es zwi­schen bei­den zum Streit um die Bezah­lung gekom­men, wor­auf­hin Herisch A. den Mode­de­si­gner erdros­selt habe. A. wur­de im Novem­ber 2005 zu einer lebens­lan­gen Frei­heits­stra­fe wegen Mor­des und Rau­bes mit Todes­fol­ge ver­ur­teilt. Das Gericht sah es als erwie­sen an, dass er Mos­ham­mer heim­tü­ckisch, aus Hab­gier und in der Absicht, ihn aus­zu­rau­ben, erdros­selt hat­te. Das Schwur­ge­richt erkann­te zudem eine beson­de­re Schwe­re der Schuld, sodass eine vor­zei­ti­ge Haft­ent­las­sung auch bei guter Füh­rung nach 15 Jah­ren als unwahr­schein­lich galt.

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